Ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung sind eine gute Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass die Immobilie bereits nach wenigen Jahren wieder verkauft werden muss. Die Gründe hierfür sind vielfältig, sie reichen vom beruflichen Umzug über die Zahlungsunfähigkeit bis hin zur Trennung der Ehepartner, wodurch der Kapitaldienst nicht mehr bedient werden kann.
Vor allem dann, wenn der Verkauf des Hauses nur wenige Jahre nach dem Kauf oder dem Bau der Immobilie erfolgt, sind die einmal aufgenommenen Darlehen meist noch nicht getilgt. Unter gewissen Umständen ist es möglich, diese Darlehen an den neuen Eigentümer mit zu verkaufen / zu übergeben. Gerade dann, wenn die Konditionen für die aufgenommene Finanzierung sehr günstig sind, ist ein Verkauf der Finanzierung durchaus lohnend. Bei der Übernahme bereits bestehender Darlehen spricht man dabei von einem Schuldnertausch. Hierbei bleiben die einmal vereinbarten Konditionen wie Zinssatz, monatliche Rate und Höhe der Sicherheiten konstant, lediglich der Kreditnehmer ändert sich.
Baufinanzierer muss Schuldnertausch zustimmen
Um einen Schuldnertausch für die laufende Immobilienfinanzierung durchführen zu können, ist jedoch die Zustimmung der jeweils finanzierenden Bank notwendig. Schließlich hat sie bei der Kreditvergabe geprüft, ob der jetzige Kreditnehmer seine Kreditbelastung tragen kann und hat auf Basis dieser Prüfung den Immobilienkredit genehmigt. Bevor der Schuldnertausch also durchgeführt werden kann, muss die Bank eine erneute Kreditprüfung vornehmen. Hierbei wird unter anderem die Kapitaldienstfähigkeit geprüft, bei der Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Kann bei dieser Aufstellung ein Überschuss erzielt werden, kann von der Kapitaldienstfähigkeit ausgegangen werden.
Ist die Kreditprüfung der Bank positiv, wird sie dem Schuldnertausch für die Baufinanzierung in der Regel zustimmen. Da die Bank mit dem Schuldnertausch jedoch einigen Aufwand hat, müssen Kreditnehmer ebenso wie beim ursprünglichen Darlehensvertrag eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die zwischen ein bis drei Prozent der noch offenen Darlehenssumme liegen kann.
Mehr im Web zum Thema Schuldnertausch / Schuldnerwechsel bei Bau-/Immobilienfinanzierungen
- www.ing-diba.de/baufinanzierung/kunden-mit-vertrag/vertragsaenderungen/
- www.baufi24.de/baufinanzierungslexikon/?topic=schuldnertausch