Mit der so genannten Bereitstellungsprovision berechnen Banken den Aufwand, den sie bei der Bereitstellung eines Kredites haben. Dies geschieht aber nur in dem Fall, wenn der Kredit ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen wird. Die Banken möchten damit einen Ausgleich für den Nachteil schaffen, der dadurch entsteht, dass sie dem Kunden einerseits die bestmöglichen Zinskonditionen zur Verfügung stellen, das Geld aber andererseits nicht sofort – vielleicht günstiger – einsetzen können bei Nichtinanspruchnahme durch den Kunden. Die Bereitstellungsprovision ist also eine Art Aufwandsentschädigung. Neben entstandenen Verwaltungskosten muss die Bank auch ihre Verpflichtung zu ständiger Liquidität einrechnen, da sie ja bei einem vergebenen Kredit nicht beliebig über den Betrag selbst verfügen kann, selbst wenn er vom Kunden am Ende vielleicht gar nicht genutzt wird.
Manche Banken berechnen auch einen so genannten Bereitstellungszins. Dann muss der Kunde monatlich einen bestimmten Zinssatz zahlen auf einen Kredit, den er gar nicht nutzt. Natürlich ist dieser Zinssatz verhältnismäßig niedrig und wird sich in der Regel deutlich unter einem Prozent bewegen.
Wenn der Kunde einen Teil des Darlehens abruft, wird der Bereitstellungszins nur noch für den Rest des Darlehens erhoben. Die Bereitstellungsprovision selbst ist hingegen sofort und nur einmalig fällig. Sie wird zu dem Zeitpunkt erhoben, wenn die Kreditsumme zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgerufen wird.
Es lohnt sich aber für den Kunden ein Vergleich der verschiedenen Angebote. Manche Banken verzichten nämlich die ersten Monate nach Darlehensabschluss auf Bereitstellungszinsen. Am besten fragt man bei der Bank nach den genauen Bedingungen nach.