Kommunalkredite sind konventionelle Darlehen im Sinne des Kreditwesengesetzes, die bei den Banken unter die Forderungen an Kunden fallen. Das Kommunalkreditgeschäft wird in Deutschland vorwiegend von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ausgeführt, aber auch Pfandbriefbanken und Privatbanken sind in diesem Geschäftsfeld aktiv.
Im eigentlichen Sinne versteht man unter Kommunalkrediten Darlehen an Gebietskörperschaften wie etwa den Bund, die Bundesländer und die Landkreise. Auch Kredite an Anstalten des öffentlichen Rechts sowie an Gemeinden und Eigenbetriebe fallen unter den Begriff der Kommunalkredite.
Der Einsatzbereich dieser Kreditform ist dabei sehr vielfältig. Die Darlehen können zum einen für Straßenbauprojekte sowie für die Renovierung von Kindergärten und Schulen eingesetzt werden, gleichzeitig können sie in den Bau von Freizeit- und Sportanlagen bzw. die Investition in Entsorgungsbetriebe genutzt werden.
Jede Stadt und Gemeinde, die einen Kommunalkredit aufnimmt, verpflichtet sich zur Rückzahlung der Kreditsumme inklusive der Zahlung von Zinsen und Kosten. Die monatlichen Darlehensraten werden dabei aus den Einnahmen der jeweiligen Kommune getragen. Diese Einnahmen erzielen die Gemeinden durch Steuereinnahmen.
Grundsätzlich werden im Kommunalkreditgeschäft keine Sicherheiten für Kredite gestellt. Der Grund hierfür ist, dass die Kreditnehmer mit ihrem gesamten Einkommen sowie ihrem gesamten Vermögen haften. Die Insolvenz von Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Bundesrepublik Deutschland ist dabei nahezu ausgeschlossen. Auch dürfen Gemeinden und Städte keine Sicherheiten stellen, ohne dass diese aufsichtsrechtlich genehmigt würden. Somit ist die Stellung von Sicherheiten im Kommunalkreditgeschäft unwirksam, vereinbarte Verträge gelten als nichtig.
Da Kreditnehmer im Kommunalkreditgeschäft als nicht insolvenzfähig gelten, besteht für die Banken bei der Vergabe von Krediten ein nur geringes Risiko. Schließlich wird der Bund von den Ratinggesellschaften mit einem dreifachen A-Rating eingestuft. Dies wirkt sich auch auf die Eigenkapitalforderungen der Banken aus. Diese müssen bei Kreditvergaben in der Regel Eigenkapital vorhalten, um die Risiken bei der Kreditvergabe zu verringern. Im Kommunalkreditgeschäft hingegen muss kein haftendes Eigenkapital gebunden werden, was natürlich auch zu deutlich niedrigeren Kosten der Kreditvergabe führt. Für Kreditnehmer im Kommunalkreditgeschäft führt dies zu geringen Zinssätzen und somit niedrigen Finanzierungskosten.