Beim Leasing werden Maschinen oder Fahrzeuge von einem Leasinggeber angeschafft und anschließend an den Leasingnehmer vermietet. Dieser zahlt hierfür die während der Leasingzeit fest vereinbarten Leasingraten.
Jeder Leasinggeber ist dabei natürlich daran interessiert, dass die Kosten des Leasinggutes sowie der Kosten für Finanzierung und aller Nebenkosten durch den Leasingnehmer finanziert werden. Nur so ist es möglich, mit dem Leasinggeschäft überhaupt Gewinne zu erzielen.
Die Rückführung einmal getätigter Investitionsausgaben wird in der Fachsprache als Amortisation bezeichnet. Im Bereich des Leasings unterscheidet man dabei die Voll- von der Teilamortisation.
In beiden Fällen wird die Mietzeit im Leasingvertrag über 40-90% der gewöhnlichen Nutzungsdauer vereinbart. Diese Nutzungsdauer ermittelt sich nach den allgemein angewandten Abschreibungstabellen (amtliche AfA-Tabellen). Während der Leasinglaufzeit sind die Leasingraten bei der Vollamortisation so bemessen, dass der Leasinggeber die Kosten des Leasingnehmers durch seine monatlichen Raten voll abdeckt. Trotz dieser vollständigen Kostenabdeckung geht auch bei der Variante der Vollamortisation kein Eigentum auf den Leasingnehmer über, es handelt es sich trotz dessen um eine Art Mietvertrag.
Am Ende der Laufzeit ist das Nutzungsgut trotz Vollamortisation noch nicht vollständig abbezahlt. Es verbleibt ein Restwert, der sich wiederum nach den AfA-Tabellen ermittelt. Sofern sich der Kunde für die Übernahme des Nutzungsgutes entscheidet, ist dieser Restbuchwert an den Leasinggeber zu bezahlen. Bei der Nutzung der Kaufoption wird der Restbuchwert in der Regel bereits bei Abschluss des Leasingvertrags fixiert. Sofern das Fahrzeug durch Unfälle oder andere Beeinträchtigungen einen deutlich niedrigeren Wert aufweist, ist dieser tatsächliche Marktwert der Kaufpreis.
Neben der Kaufoption können Leasingnehmer bei der Vollamortisation auch entscheiden, dass sie das Gut weiter leasen möchten. Basis für die Leasingraten sowie die Leasinglaufzeit ist auch hier der jetzt vorhandene Restwert bzw. der niedrigere Marktwert. Dies hat regelmäßig zur Folge, dass die Leasingraten beim Anschlussleasingvertrag deutlich niedriger sind als beim vorhergehenden Vertrag.