Wer die Entscheidung zum Kauf einer Immobilie getroffen hat, muss vor Abschluss des Kaufvertrages die Finanzierung mit seiner Bank besprechen. In diesen Gesprächen kristallisiert sich sehr schnell heraus, wie viel Geld die Bank zu geben bereit ist. Das Hauptaugenmerk liegt dabei in erster Linie am monatlich zur Verfügung stehenden Einkommen des Kreditnehmers einerseits und andererseits auch am zur Verfügung stehenden Eigenkapital. Dieses sollte ca. 10 % der zu finanzierenden Summe ausmachen, um wenigstens die Immobilienerwerbskosten bezahlen zu können, besser sind 20-30%.
Denn anders als man gemeinhein glaubt, ist der Kaufpreis einer Immobilie noch längst nicht alles, was bei einer Immobilienfinanzierung zu beachten ist. Im ungünstigsten Fall können bis zu 10 % des Kaufpreises zusätzlich an Kosten entstehen, von denen ein Teil bereits vor Auszahlung der Kredite durch die Bank zu zahlen sind. Allein aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass der Erwerber über eine gewisse Summe an Bargeld verfügt, um die ersten Rechnungen bezahlen zu können. Gerade wenn der Immobilienkauf über einen Makler läuft, ist er der erste, der nach Beurkundung des Kaufvertrages seine Courtage erhalten möchte. Die weiteren Rechnungen, die vor der Eigentumsumschreibung bezahlt werden müssen, sind die Gebühren für den Notar sowie die Grunderwerbsteuer. Zu guter Letzt gehören zu den Erwerbskosten einer Immobilie noch die Gebühren für die entsprechenden Eintragungen im Grundbuch durch das Grundbuchamt.
Dass niemand umsonst arbeitet, ist auch bei einem Immobilienkauf nicht anders. Allerdings gibt es Erwerbsnebenkosten, die oftmals nach ihrem Sinn fragen lassen wie zum Beispiel die Grunderwerbsteuer. Auch eine Maklercourtage ist ärgerlich, aber die meisten Immobilien werden über einen Maklerauftrag veräußert, da sich der Verkäufer in der Regel nicht mit der bei einem Immobilienkauf auftretenden Arbeit belasten möchte.