Ein Darlehensgeber, beispielsweise Sparkasse, Bank oder Bausparkasse gewährt einem Darlehensnehmer ein Darlehen für eine vereinbarte Laufzeit. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet den vollen Darlehensnominalbetrag zurück zu zahlen.
Als Darlehensnominalbetrag wird die Summe bezeichnet, welche an die Bank beziehungsweise den Darlehensgeber zurückgezahlt werden muss. Diesen Betrag nennt man auch Nominalschuld. Dabei ist der Darlehensnominalbetrag wesentlich höher als der Darlehensnennbetrag. Der Darlehensnennbetrag, die eigentliche Darlehenssumme, ist der Betrag welcher im Kreditvertrag angegeben ist. Die Auszahlungssumme an den Darlehensnehmer muss nicht mit dem Darlehensnennbetrag übereinstimmen. Durch Abzug von Gebühren verringert sich meist die Auszahlungssumme.
Der Darlehensnominalbetrag errechnet sich im Einzelnen aus dem Darlehensnennbetrag, Gebühren, Provisionen, Zinsen und weiteren Kosten. So kann es durchaus möglich sein, dass der Darlehensnominalbetrag doppelt so hoch ist, als der ursprüngliche Darlehensbetrag. Alle Kosten welche zum Darlehensbetrag aufgeschlagen werden sind von der Höhe des Darlehensbetrages sowie der Laufzeit abhängig. Erklärbar ist dies speziell bei Baudarlehn aufgrund der langen Laufzeit in welcher die Zinsen gezahlt werden. Für die Berechnung des Nominalzinses ist grundsätzlich der Nominalbetrag ausschlaggebend. Der Nominalzins wird in Prozent angeben.
Vor Darlehensaufnahme lohnt sich in jedem Fall ein Zinsvergleich bei verschiedenen Banken.