Der Kreditverkauf ist die entgeltliche Abtretung eines Kredits vom ursprünglichen Darlehensnehmer an ein anderes Unternehmen, bei dem es sich zumeist um einen Finanzinvestor handelt. Während einfache Ratenkredite üblicherweise nur paketweise verkauft werden, erfolgt bei Immobiliendarlehen der Verkauf einzelner Darlehensverträge. Aus rechtlichen Gründen wird bei Privatpersonen gewährten Darlehen nicht der eigentliche Kredit, sondern die Forderung verkauft.
Beim Verkauf von Krediten trat in Zusammenhang mit der Baufinanzierung die Situation auf, dass der neue Besitzer der Forderung von der Grundschuld beliebig Gebrauch machen konnte und der Erbauer so sein Haus zu verlieren drohte. Dieser Ungerechtigkeit hat der Gesetzgeber inzwischen abgeholfen, alle Nebenabreden bezüglich der Grundschuld und ihrer Verwendung behalten auch bei einem Kreditverkauf ihre Gültigkeit.
Mehrere Banken verzichten ausdrücklich auf Kreditverkäufe, sofern die Rückzahlung des Darlehens pünktlich erfolgt, andere Geldhäuser verzichten gegen einen geringen Zinsaufschlag grundsätzlich auf den Kreditverkauf. Auch wenn grundsätzlich der Verkauf jeden Kredits statthaft ist, verkaufen nahezu alle Banken fast ausschließlich die Kredite, bei denen Unregelmäßigkeiten bei der Rückzahlung aufgetreten sind, so dass die pünktliche Bedienung eines Darlehens die Gefahr eines Forderungsverkaufs deutlich reduziert. Dieses Verhalten der Bank erklärt sich nicht zuletzt daraus, dass verkaufte Kredite nicht mehr als mit Risiken behaftete und entsprechend zu bewertende Forderungen die Bilanz negativ beeinflussen. Die Bank ist bei einem Darlehensverkauf inzwischen dazu verpflichtet, ihre Kunden über den Verkauf eines Darlehens zu informieren, die Forderung von Verbraucherverbänden, ihn generell zu verbieten oder zustimmungspflichtig zu machen, wurde vom Gesetzgeber nicht erfüllt.
Künftig erhält der Kreditnehmer ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Kredit verkauft wird. Eine weitere Änderung zu Gunsten des Kunden besteht darin, dass das Recht der Bank auf den Verkauf der Forderung nicht mehr stillschweigend besteht, sondern dass der Darlehensnehmer spätestens beim Abschluss des Vertrages ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinzuweisen ist.