Der Begriff „französische Zinsmethode“ bezeichnet eine bestimmte Methode der Zinsberechnung. Sie berechnet die Zinstage grundsätzlich kalendergerecht. Das heißt, dass die Monate jeweils mit 30 oder 31 Zinstagen gerechnet werden, der Februar mit 28 oder 29 Tagen je nachdem, ob es sich um ein Schaltjahr handelt oder nicht. Allerdings wird das Zinsjahr nicht – wie es folgerichtig wäre – mit 365 oder 366 Tagen gerechnet, sondern lediglich mit 360 Tagen.
Insofern unterscheidet sich die französische Zinsmethode etwa von der deutschen Methode, bei der das Jahr auch mit 360 Tagen gerechnet wird, aber jeder Monat mit einheitlich 30 Zinstagen ohne weitere Differenzierung.
In USA wird lediglich der Februar taggenau gerechnet, alle anderen Monate kommen ebenfalls mit 30 Tagen in Anrechnung. In England wiederum geht man von 365 Zinstagen pro Jahr aus und benutzt die genaue Zahl der Kalendertage für jeden Monat. Die Methode wird in der Insider-Sprache auch gerne act/365 genannt. „act“ steht dabei für das englische Wort „actual“
Die französische Zinsmethode wird folgerichtig auch als act/360 bezeichnet, da hier das Zinsjahr mit 360 Tagen angesetzt wird. Häufig wird auch der Name Euro-Zinsmethode verwendet, der synonym ist. Der Name ist ein Hinweis darauf, dass die act/360-Methode im gesamten Euro-Raum Anwendung findet. Auch in der Schweiz wird nach diesem Verfahren gerechnet. Die Methode wird generell sowohl im Geldmarkt als auch bei der Hypothekenberechnung benutzt.
Je nach Berechnungsmethode ergeben sich für Soll- wie für Habenzinsen durchaus geringfügige Unterschiede. Grundlage sind zwar immer die gleichen Parameter wie Kapital, Zinssatz und Zinstage. Aber je nachdem wie die Länge des Zinsjahres und des Zinsmonats definiert sind ergeben sich bei gleichem Jahreszinssatz und gleichem Kapital zwangsläufig geringe Differenzen.