Jeder, der sich mit einer eigenen Unternehmung an dem heutigen offenen Kapitalmarkt beteiligt, sollte vorher zumindest die wichtigsten Begriffe, Regeln und Risiken kennen. Schließlich wird bei Verlust oder Versagen oft auch ein gewisser Teil des eigenen, privaten Vermögens eingebüßt. Zumindest aber wird sich bei höheren Fehlschlägen sicherlich die eigene berufliche, und manchmal auch gesellschaftliche sowie private Biographie sehr stark wandeln. Solche Schwierigkeiten und Schicksalsschläge lediglich dadurch herbeizuführen, sich im Umfeld sehr schlecht informiert zu haben, sollte wohl besser vermieden werden.Ein Risiko, über das man sich informieren sollte, wenn man vor hat, Wohnungen zu vermieten, ist das Umlageausfallwagnis.
Unter dem Begriff Umlageausfallwagnis wird allgemein meist verstanden, dass es bei bestimmten Wohnungen, die vermietet werden, dazu kommen kann, dass der Mieter zumindest eine gewisse Zeit lang die Betriebskosten nicht mehr decken kann. Das ist ein Faktor, der bei der Vermietung von preisgebundenen Sozialwohnungen, die oftmals für den Mieter oftmals staatlich gefördert werden, entstehen kann. In den meisten Fällen, in denen dies auftritt, sind die Ursache leerstehende Wohnungen. Gerade bei staatlich geförderten Wohnungen kann nicht jederzeit mit einem neuen Mieter gerechnet werden, da die Mieter die Wohnungen in aller Regel nicht allein beziehungsweise nicht selbst tragen können, und deshalb auf die Zustimmung der zuständigen Ämter gewartet werden muss. Außerdem besteht ständig die Gefahr, dass die zuständigen Ämter die Zahlungen für die Miete der Wohnung irgendwann vorübergehend oder sogar dauerhaft aussetzen. Zu vermeiden sind diese Probleme leider gar nicht oder nur sehr schlecht.
Empfehlenswert wäre, den § 25a der Neubaumietenverordnung/NMV 1970, der den Namen Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebunde Wohnungen trägt, genau durchzulesen. Dort ist das Umlageausfallwagnis als Einnahmenminderung definiert und geregelt. Zu Lösen ist dieses Problem eventuell durch die Einbeziehung der nach Erwartungen verpassten Einnahmen, sowie das zusätzliche Anlegen ausreichender Rückstellungen.
Entstehen kann das Umlageausfallwagnis auch durch die Verpflichtungen, die der Vermieter von Wohnungen, die preisgebunden und staatlich gefördert vermietet werden, eingehen muss. Dazu zählt, dass die Miete sehr preisgünstig sein muss, hierbei wird auch von einer Kostenmiete gesprochen. Außerdem sind immer Wohnungen freizuhalten, um weitere Einzüge möglich machen zu können. Dabei ist der Vermieter allerdings ebenso nur berechtigt, Mieter einziehen zu lassen, die tatsächlich eine staatliche Förderung erhalten. Die Aufnahme von Mietern, die die Miete selbst aus eigener Tasche zahlen, ist nicht möglich.