Die Reiserücktrittskostenversicherung der Debeka ist in der Reiseversicherung enthalten und kann nicht als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden. Das gesamte Paket der Reiseversicherung der Debeka umfasst zusätzlich zur Reiserücktrittskostenversicherung die Reiseabbruchversicherung, die Reisegepäckversicherung und die Reiseserviceversicherung.
Die Reiserücktrittskostenversicherung der Debeka bietet dem Versicherungsnehmer die finanzielle Absicherung für den Fall, dass die geplante Reise aus bestimmten Gründen nicht angetreten werden kann. Als Folge eines solchen Rücktritts können dem Versicherungsnehmer z.B. Kosten für notwendige Stornierungen in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus können auch andere Zahlungsforderungen des Reiseveranstalters oder des Hotels an den Versicherungsnehmer herangetragen werden. Die Debeka kommt für sämtliche dieser Kosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme auf, so dass dem Versicherungsnehmer kein finanzieller Schaden entsteht. Auch Kosten, die durch die Verzögerung des Reiseantritts entstehen können, übernimmt die Debeka. Sogar wenn im Voraus gebuchte Leistungen nicht in Anspruch genommen werden können, ist der Versicherungsnehmer durch die Reiserücktrittsversicherung der Debeka geschützt und erhält eine finanzielle Entschädigung. Allerdings leistet die Versicherung keinen Ersatz, wenn Eintrittskarten wie Konzerttickets oder Tickets für Sportveranstaltungen, die nicht in einem arrangierten Veranstaltungspaket gebucht wurden, ungenutzt verfallen.
Auch wenn nicht einzelne Versicherungen aus dem Versicherungspaket der Reiseversicherung ausgewählt und individuell abgeschlossen werden können, sind die umfassenden Versicherungsleistungen der Debeka ein wichtiger und sinnvoller Bestandteil einer gut geplanten Urlaubsreise. Ohne einen solchen Versicherungsschutz würden im Schadensfalle erhebliche finanzielle Belastungen auf den Versicherungsnehmer zukommen. Wird beispielsweise das Gepäck im Urlaubsort gestohlen oder beschädigt und der Versicherungsnehmer muss sich vollkommen neu einkleiden, kann das Urlaubsbudget schnell überschritten werden, so dass zur Deckung aller anfallenden Kosten der Dispositionskredit oder die Kreditkarte in Anspruch genommen werden müssen. Beide Kreditarten unterliegen unverhältnismäßig hohen Zinssätzen, so dass der Versicherungsnehmer hohe Kosten zu tragen hat.