Nicht nur die Handwerksbetriebe klagen über die schlechte Zahlungsmoral ihrer Auftraggeber. Auch Versandhäuser, Mobilfunkanbieter und nicht zuletzt auch die Banken berichten vermehrt über Kreditausfälle bzw. nicht bezahlter Rechnungen. Die Gründe dafür sind vielschichtig und reichen von Vergesslichkeit über Reklamation bis hin zur schlichten finanziellen Unmöglichkeit des Zahlungspflichtigen, den geforderten Betrag zu bezahlen. Die Folgen sind gravierend und da auch die Gläubiger in der Regel kein Geld zu verschenken haben, versuchen diese natürlich, ihre ausstehenden Forderungen durch Vollstreckungsmaßnahmen zu bekommen.
Bevor diese Maßnahmen aber anlaufen, ist zu klären, ob und wenn ja ab wann sich ein Schuldner in Verzug befindet. Geregelt wird dies im BGB, näherhin in den §§ 286 ff., 280 Abs. 1, 2 BGB. Dabei muss unterschieden werden, um was für eine ausstehende Forderung es sich handelt. Bleibt z. B. ein Bankkredit durch den Kreditnehmer unbedient, gerät dieser erst in Verzug, wenn die Bank den Kreditnehmer schriftlich gemahnt hat. Bei zweimaliger Mahnung und den in der Folge weiterhin ausbleibenden Zahlungen kann der Kredit gekündigt werden.
Allerdings ist eine Mahnung nicht immer Voraussetzung für die Inverzugsetzung eines Schuldners. Wenn dieser nämlich eine Rechnung bis zu einem vom Rechnungsaussteller bestimmten Zeitpunkt nicht zahlt, tritt automatisch der Verzug ein und eine Mahnung ist entbehrlich, sodass sofort das Inkassoverfahren eingeleitet werden kann. Ebenso ist eine Mahnung entbehrlich, wenn der Schuldner von Beginn an die Zahlung ernsthaft und ausdrücklich verweigert. Eine automatische Inverzugsetzung ist dann gegeben, wenn ein Schuldner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer Rechnung diese begleicht; bei einem Verbraucher muss in der Rechnung allerdings eigens auf den Verzugszeitpunkt hingewiesen werden.
Pauschal kann man sicher sagen, dass jemand in Verzug ist, wenn er die an ihn gestellte Forderung nicht bezahlt. Ab wann man juristisch vom Verzug spricht, ist eher zweitrangig. Die Folgen einer Nichtzahlung können von einer Klage bis hin zu einem negativen Schufaeintrag gehen, der bei einem gekündigten Kredit automatisch erfolgt. Bezahlt werden müssen die außenstehenden Forderungen allemal; oftmals mit Zinsen.