Sichtguthaben oder auch Sichteinlagen sind die am häufigsten genutzte Form der Einlagen bei Kreditinstituten (Kontokorrent- und Girokonten) und zumeist die Grundlage für die Kundenbeziehung. Sie sind täglich fällig und stehen unmittelbar und ohne Einschränkungen für die Kunden zur Verfügung. Sichteinlagen haben in der Regel keine Kündigungsfrist. Auf den „eingesehenen“ Betrag kann sofort zugegriffen werden. Dies geschieht über Schecks, Barverfügung oder Überweisungen. Daher spielt das Sichtguthaben die maßgebende Rolle im bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Auf Grund der ständigen Verfügbarkeit für die Kunden sind die Sichteinlagen für die Banken wenig ertragreich. Die Gelder dürfen lediglich kurzzeitig ausgeliehen werden, daher lässt sich mit ihnen kaum wirtschaften. Die Einlagen sind also vordergründig das Verwahren von Geld. Folgerichtig wird das Sichtguthaben entweder gar nicht und wenn, dann nur gering verzinst und lohnt sich somit auch nicht als effektive Anlageform. Nur mit dem so genannten „Bodensatz“ können die Kreditinstitute Gewinne erzielen. Gemeint sind Kontoreserven, die vom Kunden länger nicht berührt werden. Diese können von der Bank dann auch ausgedehnter verliehen werden. Die Banken beeinflussen den „Bodensatz“ durch attraktive Angebote. Zum Beispiel durch eine steigende Verzinsung bei höherem Guthaben oder dem kostenlosen Nutzen eines Kontos bei festgelegtem Mindestguthaben. Für den anfallenden Verwaltungsaufwand erheben die Institute ansonsten Kontoführungskosten.
Oft kommt es bei den Aufwendungen bezüglich der Sichteinlagenkonten zu Verlusten bei den Banken. Hier kommt die schon erwähnte Kundenbeziehung ins Spiel. Die Konten werden als „Ankerprodukt“ benutzt, um mit dem Verkauf von weiteren Produkten erfolgreich zu verdienen.
Auch viele Banken haben Sichteinlagen bei anderen Banken und zum Aufrechterhalten der Mindestreserve ist es meist verpflichtend für Banken bei den verschiedenen Zentralbanken Geld zu halten.
Abgesehen von der Möglichkeit des bargeldlosen Bezahlens, bietet die Verringerung der Bargeldhaltung auch einen erhöhten Diebstahlschutz.