Kreditauskunfteien sind berechtigt, bestimmte Daten über Personen zu speichern und diese auf Anfrage gegen Entgelt an berechtigte Partner zu verkaufen. Die größte und bekannteste Kreditauskunftei in Deutschland ist die Schufa – die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – bei ihr werden die Daten aller Personen gespeichert, die in irgendeiner Art und Weise etwas mit Krediten zu tun haben. Die Schufa bekommt von ihren Vertragspartnern die Daten zu Personen gemeldet, die einen Kredit aufnehmen, ein Girokonto eröffnen, eine Kreditkarte beantragen, einen Leasingvertrag eingehen oder einen Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen.
Dabei werden neben den persönlichen Daten wie Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum nur kreditrelevante Informationen wie beispielsweise die Höhe des Kreditbetrages und die Laufzeit des Kredites gespeichert. Jeder Verbraucher, der bei deutschen Banken und Kreditinstituten einen Kredit beantragt, muss die so genannte Schufa-Klausel unterschreiben und sich damit einverstanden erklären, dass seine Daten bei der Schufa erfragt und später eingemeldet werden. Mithilfe dieser Informationen treffen die Banken dann die Kreditentscheidungen, weil sie aus dem bisherigen Zahlverhalten eines Kreditnehmers Rückschlüsse über sein Zahlungsverhalten in der Zukunft ziehen. Informationen über Personen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und denen in der Folge ein Kredit gekündigt wird, werden ebenfalls in der Schufa vermerkt, sodass nachfolgende Banken „gewarnt“ sind und eine weitere Kreditvergabe ablehnen können.
Neben der Schufa gibt es noch die Auskunfteien Creditreform und Bürgel, die sich auf das Sammeln und Bewerten von Informationen gewerblicher Kunden spezialisiert haben. Banken und Kreditinstitute holen sich in der Regel bei Selbstständigen neben der Schufa-Auskunft auch eine Auskunft bei Bürgel oder Creditreform ein.
Um die Kreditauskunftei Schufa ranken sich viele Geheimnisse, dabei sind die gespeicherten Daten allen Personen zu denen sie gehören auch zugänglich. Jeder Verbraucher hat das Recht seine über ihn gespeicherten Informationen gegen eine Gebühr bei der Schufa zu erfragen, und wenn diese nicht korrekt sind, müssen sie auch berichtigt werden. Gerade gab es eine aktuelle Studie mit dem erschreckenden Ergebnis, dass knapp die Hälfte der gespeicherten Informationen nicht korrekt seien. Die Informationen, die die Schufa weitergibt, können aber nur so korrekt sein, wie sie an die Schufa übermittelt werden, das heißt, hier muss in Zukunft von allen Parteien sorgfältiger gearbeitet werden.