Zur Absicherung eines Ratenkredites, der an Privatkunden vergeben wird, wird oft eine stille Lohn- und Gehaltsabtretung vereinbart. Man spricht hierbei auch von einer stillen Zession. Der Kreditnehmer tritt hierbei die Lohn- und Gehaltsansprüche, die er gegenüber seinem Arbeitgeber hat, für die Dauer der Kreditlaufzeit an die Bank ab. Allerdings wird bei einer solchen Zession nicht das Einkommen in voller Höhe, sondern lediglich der pfändbare Teil des Gehalts abgetreten.
Anders als bei der offenen Lohn- und Gehaltsabtretung erfährt der Arbeitgeber des Kunden bei einer stillen Abtretung nichts von der Kreditaufnahme und der Verpfändung der Gehaltsansprüche. Der Arbeitgeber ist bei der Vereinbarung einer solchen Kreditsicherheit in der Position des Drittschuldners.
Gut zu wissen: Die Lohnabtretung / Gehaltsabtretung wird in vielen Arbeitsverträgen ausgeschlossen
Vor der Vereinbarung der Kreditsicherheit prüft die Bank den Arbeitsvertrag des Kreditnehmers. Wenn in diesem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Lohn- und Gehaltsansprüche nicht verpfändet werden dürfen, wird die Bank keine Lohnabtretung als Sicherheit akzeptieren und auf einer Alternative bestehen. Wenn die Lohnabtretung nicht vertraglich ausgeschlossen wird, kann sie zur Besicherung des Kredites vereinbart werden. Die Bank greift nur dann auf die stille Lohnabtretung zurück, wenn der Kredit während der Laufzeit Not leidend wird, d.h. wenn der Kreditnehmer die fälligen Tilgungsleistungen nicht mehr zahlt und auch Mahnungen nicht den gewünschten Erfolg bringen. In einem solchen Falle wendet sich die Bank an den Drittschuldner und fordert die Auszahlung des pfändbaren Teils des Gehaltes, um den Kredit und die damit verbundenen Kosten zurück zu zahlen. Der Drittschuldner zahlt dann jeden Monat den geforderten Betrag mit schuldbefreiender Wirkung an die Bank aus, bis die gesamte Kreditschuld beglichen ist.