Die Schufa Auskunft (als Eigenauskunft / Selbstauskunft) wird nur dem Bereffenden selbst auf Anfrage persönlich übermittelt. Hier sind ausnahmslos alle Daten enthalten, die bei der Schufa über die Person vorliegen. Neben den persönlichen Daten, der aktuellen und ggf. früheren Anschriften sind auch Informationen gelistet, die von Vertragspartnern gemeldet wurden: Das reicht von Kredit- oder Leasingverträgen mit Betrag und Laufzeit über Konten, Kreditkarten bis hin zu eventuellen Forderungen von Telekom-Anbietern oder einem Versandhandel. Auch Angaben von Schuldnerverzeichnissen oder Amtsgerichten können hier auftauchen, wie z.B. die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid genannt).
Im Gegensatz dazu gibt die Verbraucherauskunft solche Details nicht preis. Diese wird meist von Dritten angefragt (z.B. Vermieter, Handyvertrags-Anbieter, Autohäuser). Solche Vertragspartner wollen für die Einschätzung Ihres Kunden Informationen über dessen Bonität, und nur die hierfür wesentlichen Informationen stehen auch in der Verbraucherauskunft.
Im günstigsten Fall sieht das so aus: „Zu Herrn …, geb. am …, liegen uns ausschließlich positive Vertragsinformationen vor, d.h. dass Kredite und Verträge vereinbarungsgemäß zurückgezahlt bzw. erfüllt werden.“ – Wo diese Kredite bestehen oder wer offene Forderungen hat, erfährt der Anfragende durch die Verbraucherauskunft nicht. Anders als bei der sehr persönlichen Schufa-Auskunft (siehe oben) wird hier die Privatsphäre geschützt. Wenn jedoch Zahlungsausfälle vorkamen oder gar ein Isolvenzverfahren besteht, wird dies natürlich angegeben. Und dann wird’s wohl auch nichts mit dem neuen Handy…