Eigentum verpflichtet. Dieses Sprichwort ist gerade für Immobilienbesitzer immer wieder Erinnerung daran, dass sie ihre Immobilie pflegen und werterhaltende Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen durchführen müssen. Mögen Besitzer von Eigentumswohnungen von größeren Maßnahmen wie das Decken des Daches oder das Erneuern der Heizung lediglich anteilmäßig betroffen sein, so sind Hausbesitzer ganz allein für die Instandhaltung verantwortlich, sodass sie gehalten sind, immer wieder Geld für diese oder ähnliche Maßnahmen zur Seite zu legen. Die beste Möglichkeit dazu bietet das Bausparen.
Die Bausparkassen bieten eine ganze Reihe von unterschiedlichen Tarifen an, die auf die persönlichen Wünsche der Kunden zugeschnitten sind. Unter anderem kann der Kunde einen Bausparvertrag erhalten, wo er eine Tarifbesparung in einer Summe vornimmt; ihn quasi sofort zuteilungsreif anspart. Die Tarifstruktur sieht dann auch das sofortige Erreichen der Mindestbewertungszahl vor, ohne die eine Zuteilung in der Regel nicht erfolgen kann. Das Guthaben steht ihm dann in wenigen Wochen gänzlich zur Verfügung.
Gerade für Immobilienbesitzer, die eine größere Modernisierung planen, ist dieser Tarif besonders gut geeignet, da sie neben dem zuteilungsfähigen Guthaben aus ihrem Bausparvertrag auch das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen können und keinen Kredit bei der Bank beantragen müssen. Denn dieser ist im Vegleich zum Bauspardarlehen von den Konditionen her in der Regel teurer und zudem können in das Bauspardarlehen die vermögenswirksamen Leistungen und andere einkommensabhängige staatliche Prämien zur Tilgung einfließen. Zudem ist das Bauspardarlehen in relativ kurzer Zeit – spätestens nach 10 Jahren – vollständig getilgt.