Die Einzelzession zählt zu den rechtlichen Kreditsicherheiten und kann sowohl zur Absicherung eines Privatkredites als auch zur Absicherung eines Geschäftskredites vereinbart werden. Hierbei wird eine Forderung, die der Kreditnehmer gegenüber einem Drittschuldner wie etwa einer Bank, einer Versicherungsgesellschaft, Geschäfts- oder Handelspartnern oder seinem Arbeitgeber hat, an die Bank abgetreten, die den Kredit zur Verfügung stellt. Die abgetretene Forderung ist z.B. ein Leistungs- oder Zahlungsanspruch aus einer Lebensversicherung oder einem Sparvertrag oder eine Guthabensforderung. Auch Zahlungsverpflichtungen, die zwischen dem Drittschuldner und dem Kreditnehmer bestehen und die den Kreditnehmer als Begünstigten ausweisen, können als Einzelzession abgetreten werden.
Bei einer Einzelzession werden anders als bei einer Globalzession nicht alle bestehenden und zukünftigen Forderungen gegenüber dem Drittschuldner an die Bank abgetreten, sondern nur eine einzelne bestehende und zukünftige Forderung. Wenn es sich bei dem Drittschuldner z.B. um eine Versicherungsgesellschaft handelt erstreckt sich die Einzelzession nur auf die bestehende Lebensversicherung des Kreditnehmers und umfasst nicht automatisch jede weitere Versicherung, die der Kreditnehmer bei diesem Anbieter abschließt. Dies wäre allerdings bei einer Globalzession der Fall.
Damit die Einzelforderung als Kreditsicherheit genutzt werden kann ist wichtig, dass sie klar definiert werden kann und unabhängig von anderen Forderungen besteht. Wenn eine Forderung nur teilweise abgetreten werden soll, ist wichtig, dass sie tatsächlich geteilt werden kann. Dies ist z.B. bei der Lohn- und Gehaltsabtretung der Fall. Hierbei wird nicht das gesamte monatliche Einkommen des Kreditnehmers abgetreten, sondern nur ein bestimmter Teil, der nach gesetzlichen Bestimmungen festgelegt wird. Darüber hinaus muss beachtet werden, welche Forderungen aus rechtlichen oder gesetzlichen Gründen nicht als Einzelzession für eine Kreditsicherung genutzt werden dürfen.
Der Vertrag, der zur Absicherung der Kreditvergabe zwischen dem Kunden und der Bank geschlossen wird, hält genau fest, welche Forderung als Einzelzession abgetreten wird, wie hoch die Forderung ist und wer der Drittschuldner ist. Wenn es sich nicht um eine offene, sondern um eine stille Einzelzession handelt, wird der Drittschuldner über die Kreditaufnahme und die Abtretung der Forderung nicht in Kenntnis gesetzt. Wird die Einzelzession während der Vertragslaufzeit nicht zur Tilgung des Kredites benutzt, wird die Forderung an den Kreditnehmer zurück übertragen.