Wer von seiner Bank Geld über einen Kredit erhalten möchte, kann nach Prüfung der Voraussetzungen in der Regel damit rechnen, dass das Geld binnen weniger Tage ausgezahlt wird. Beantragt der Kreditnehmer allerdings einen Abrufkredit, zahlt die Bank das Geld erst dann aus, wenn der Kreditnehmer der Bank den Auftrag dazu erteilt. Das kann in einer Summe geschehen oder, wie bei einem Bauvorhaben, in Teilbeträgen. In der Regel verzichten die Banken dann auch bis zu 6 Monaten auf eine Bereitstellungsgebühr, sodass das Geld in der Zeit auch abgerufen worden sein sollte.
Die Bank ihrerseits hat natürlich ein Interesse daran, dass der Kunde das Geld abruft, das sie nach Abschluss des Kreditvertrages beschafft hat und dafür ebenfalls Geld bezahlen musste. Von daher ist der halbjährliche Verzicht auf die Bereitstellungsgebühr eher als Entgegenkommen der Bank an den Kunden zu verstehen denn als Geschenk. Wie lange die Bank sich allerdings in Geduld übt, wenn der Kreditnehmer das Geld aus dem Kredit gar nicht abruft, ist in ihr Ermessen gestellt. Nur dass sie irgendwann den Kredit von sich aus kündigt, das hat sie sich in die Allgemeinen Informationen zum Kreditvertrag hineinschreiben und vom Kunden unterschreiben lassen.
Die Folge für den Kreditnehmer ist, dass er der Bank eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen muss. Ähnlich wie die Vorfälligkeitsentschädigung wird sie pauschal berechnet. Alternativ kann sie auch mit einem bestimmten Prozentsatz der Gesamtkreditsumme berechnet werden.
Die Gründe für eine Nichtinanspruchnahme eines Kredites können letztendlich nur beim Kreditnehmer liegen, der sich die Entscheidung zu bauen anders überlegt hat und keine anderweitige Verwendung für das Geld hat. Von daher sollte jede Entscheidung über einen Kreditantrag vorher genauestens überlegt werden, denn selbst wenn man eine Pauschale für die Nichtabnahmeentschädigung mit der Bank vereinbart hat, ist das Geld weg.