In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht für alle Bürger. Alle Arbeitnehmer und Angestellten, die mit ihrem Jahresverdienst unter einer bestimmten Grenze liegen (2009 beträgt sie 48600 € brutto) müssen sich in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern.
Der Versicherungsbeitrag wird bis zu einer Deckelungsgrenze, die 2009 bei brutto 44100 € liegt, prozentual vom Bruttolohn abgezogen. Etwa 50 % vom Versicherungsbeitrag übernimmt der Arbeitgeber. Für die Löhne und Gehälter, die über diesem Höchstbeitrag der GKV liegen muss kein Krankengeld mehr abgeführt werden. Besserverdienende, die in diese Gruppe fallen zahlen im laufenden Jahr solange Krankenversicherungsbeitrag, bis sie die Obergrenze erreicht haben. Danach wird nichts mehr abgezogen.
In den GKV können Geringverdienende Familienangehörige und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei über den Hauptverdiener mit versichert werden.
Für Gewerbetreibende und Selbständige, die freiwillig in der GKV versichert sind, müssen einen pauschal festgelegten Beitrag zahlen (wird jährlich neu festgelegt). Dabei können sie entscheiden, ob sie sich mit, oder ohne Krankengeld versichern möchten. Danach richtet sich dann auch die Beitragshöhe.
Die Standardversorgung der GKV kann jeder Versicherungsnehmer durch Zusatzbeiträge, die er für gewünschte Krankenzusatzversicherungen zahlt, aufbessern.