Warum der Gesetzgeber im Zuge der Förderung der privaten Altersvorsorge die Förderung von Wohneigentum nicht berücksichtigt hat, wird wohl immer eine ungelöste Frage sein. Vielleicht dachte die Regierung, dass der Sturm, der mit der Abschaffung der Eigenheimzulage entfacht wurde, eher ein Sturm im Wasserglas war und sich somit schnell legen würde, sodass bald niemand mehr die Forderung nach staatlich gefördertem Wohneigentum aufstellte. Sollten das die Gedanken gewesen sein, so waren sie zum Scheitern verurteilt, da nicht nur die Baubranche über einen Einbruch der Auftragszahlen für Neubauten klagte. Vielmehr waren es auch Familien mit Kindern, die über ein geringes Einkommen verfügen und somit nicht mehr in die Lage waren, Wohneigentum zu erwerben.
Dass der Gesetzgeber somit nun auch Bausparverträge in die Riester-Förderung mit eingeschlossen hat, war demnach nur eine logische Konsequenz. Denn wenn Familien mit einem geringen Einkommen und vielen Kindern von der Riester-Rente profitieren, so tun sie das ganz gewiss auch bei der Riester-Förderung für Wohneigentum.
In der Praxis läuft der so genannte Bau-Riester genauso ab wie der Wohn-Riester. Der Bausparer erhält am Ende des Kalenderjahres die ihm zustehende staatliche Förderung. Diese liegt bei ihm und seinem Ehegatten bei 308,00 €; für jedes Kind, was in seinem Haushalt lebt und ohne eigenes Einkommen ist, werden weitere 184,00 € gezahlt; liegt das Geburtsdatum nach dem 01.01.2008, werden sogar 300,00 € jährlich an staatlicher Förderung gezahlt. Allerdings handelt es sich bei den Zahlen um die höchstmögliche Förderung, die nur dann fließt, wenn der in den Bausparvertrag eingezahlt Betrag pro Jahr 4 % des Jahresbruttoeinkommens nicht unterschreitet bzw. maximal 2.100,00 € beträgt.
Die staatliche Förderung fließt aber nicht automatisch. Vielmehr muss sie im Wege der Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Jahr beantragt werden und wird ohne Umwege direkt auf den Bausparvertrag eingezahlt.
Einen weiteren Vorteil bietet die Riester-Förderung von Bausparverträgen bei der Finanzierung einer Immobilie. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, kann das Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden. Die günstigen Zinsen werden bereits bei Abschluss des Bausparvertrages vertraglich zugesichert. Die Tilgung des Darlehens erfolgt mit den Riester-Zulagen bzw. eigenen Sparbeiträgen.