Bausparen hat in Deutschland eine lange Tradition und wurde von jeher auch staatlich gefördert. Seit dem 01.01.2008 ist das Bausparen auch im Rahmen der Altersvorsorge attraktiv, vorausgesetzt es handelt sich um Riester-zertifizierte Bausparverträge, können die Häuslebauer heute auch von den Riester-Zulagen profitieren, die es bis dato nur für private Rentenversicherungen, für auf Fonds basierte Sparpläne und für Banksparpläne gab.
Jetzt bieten auch alle Bausparkassen das im Volksmund als Wohn-Riester bekannte Sparmodell an, denn ein Eigenheim kann als Rente in Stein betrachtet werden. Wer im Alter keine Miete bezahlen muss, dem reicht unter Umständen die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
So dürfen Riester-Bausparer das gesamte angesparte Bausparguthaben entweder für den Kauf oder für die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwenden. Wer bereits einen Riestervertrag hatte und in diesem bereits mehr als 10.000 Euro angespart hat kann das Guthaben aus dem Riestervertrag entnehmen, um es als Eigenkapital zum Erwerb eines Hauses zu verwenden. Grundsätzlich müssen sich die selbst genutzten Eigenheime in Deutschland befinden, das heißt, Freizeitimmobilien in südlichen Ländern lassen sich mit Riester-zertifizierten Bausparverträgen nicht finanzieren.
Wie bei den bereits bekannten Riester-Produkten werden die Sparbeiträge auch bei den Riester-zertifizierten Bausparverträge steuerlich gefördert und es gibt unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Zulagen – die Besteuerung erfolgt dann erst im Rentenalter als so genannte nachgelagerte Besteuerung. Weil bei Wohn-Riester keine monatliche Rente gezahlt wird, kann eine direkte Zahlung nicht besteuert werden. Aus diesem Grund werden für Wohn-Riester spezielle fiktive Wohnförderkonten eingerichtet, auf dem die geförderten Beiträge und die Zulagen erfasst und mit 2% verzinst werden. Auf die daraus resultierende Summe muss der Bausparer später Steuern entrichten, was von Vorteil sein kann, weil erfahrungsgemäß der Steuersatz im Alter unter dem in der Berufstätigkeit liegt.
Anders als bei gewöhnlichen Bausparverträgen dürfen die Riester-Bausparverträge nicht zu Modernisierungs- oder Sanierungszwecken verwendet werden. Wer sein Haus oder die Wohnung, für das die Riester-Förderungen genutzt wurden vorher verkauft, muss die geförderten Beträge in einen anderen Riester-Vertrag überführen oder innerhalb einer bestimmten Frist ein anderes Haus beziehen, zieht er in eine Mietwohnung und richtet auch keinen anderen Riester-Vertrag ein, müssen die bereits gewährten Zulagen zurückgeführt werden.