Mit einem Zwischendarlehen kann ein Kreditnehmer eigenes Kapital, an das er zum Zeitpunkt nicht herankommt, verfügbar machen. So kann mit einem Zwischendarlehen zum Beispiel das Guthaben auf einem Bausparvertrag, einem Festgeldkonto, einer Lebensversicherung oder in Fondssparplänen vorfinanziert werden. Dann muss die Lebensversicherung nicht vorzeitig gekündigt werden oder das Festgeld kann bis zum vereinbarten Termin angelegt bleiben, sodass dem Kreditnehmer keine finanziellen Nachteile entstehen.
Der besondere Vorteil für den Kreditnehmer ist dabei, dass nicht zwangsläufig die Bank, bei der das Guthaben besteht, auch die Bank sein muss, die das Zwischendarlehen gewährt. Der Kreditnehmer muss nur seine Bonität nachweisen können, das heißt, er muss einen Nachweis über die Art und die Höhe des vorzufinanzierenden Betrages gegenüber der kreditgebenden Bank erbringen, die auch bestätigt, dass das Guthaben nicht bereits als Sicherheit für ein anderweitiges Darlehen eingesetzt wurde.
Zwischendarlehen werden im Allgemeinen in einem Betrag ausgezahlt, oftmals werden die Bedingungen des Zwischendarlehens an die Bedingungen der Geldanlage gekoppelt, das heißt, dass zum Beispiel eine komplette Tilgung zum Zeitpunkt der Auszahlung der Lebensversicherung oder der Festgeldanlage erfolgen kann. Während der Laufzeit des Zwischendarlehens wird demzufolge dann nicht getilgt, nur Zinsen werden gezahlt. Diese Form zu finanzieren, gleicht der eines endfälligen Darlehens. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen besteht allerdings das Risiko, dass der vereinbarte Betrag erst zu einem späteren Zeitpunkt als ursprünglich geplant, erreicht wird, sodass die Zinszahlungen länger erfolgen müssen, unter Umständen die Zinsbindung ausläuft und die Zinsen noch einmal neu verhandelt werden müssen. Normalerweise können Zwischendarlehen nach der Auszahlung frei verwendet werden.
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