Zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen aus Lieferungen von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen werden oftmals Gewährleistungsavale ausgegeben. Avale werden wie Bankbürgschaften behandelt, oftmals jedoch als Kredite bezeichnet, da die die sogenannten Avalkreditgeber in der Regel Kreditinstitute sind, und die Gewährleistungsavale vor Ausgabe – ähnlich den herkömmlichen Krediten – strengsten Bonitätsprüfungen unterliegen. Grundsätzlich belaufen sich diese Avale in Höhe von 5% bis 10 % – in manchen Fällen auch bis zu 20% – des Auftragswertes.
Gewährleistungsavale werden meist im Baugewerbe eingesetzt. Kreditinstitute fungieren hier als Bürgen und gewährleisten die Zahlung von Ansprüchen der Bauherren aus fehlerhaften oder ganz ausgebliebenen Bauleistungen. Gewährleistungsavale fungieren demzufolge als Bankgarantie und Liquiditätssicherung.
Viele Banken bieten ihren Kunden mittlerweile einen sogenannten Avalrahmen an. Hier können einzelne Avale meist per Online-Banking oder per FAX bist zu der vorab festgelegten Höchstgrenze kurzfristig angefordert werden. Viele Bauträger nutzen diese Möglichkeit. Bei der Erstellung von Immobilien werden in der Regel einzelne Bauabschnitte zwischenfinanziert. Da das Gesamtprojekt jedoch noch nicht fertig gestellt wurde, der Bauherr jedoch schon zahlen soll, verbürgt sich die zwischengeschaltete Bank mit dem sogenannten Gewährleistungsaval.
Nach Abschluss des Projekts werden die Avale dann zurückgegeben, und der Avalrahmen auf Null gesetzt.
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