Die Bankauskunft ist für Banken untereinander ein probates Mittel, um die Kreditwürdigkeit besonders von Selbstständigen und Unternehmen zu prüfen. Meistens werden Bankauskünfte im Zusammenhang mit der Beantragung von Krediten eingeholt. Dazu muss der Kreditantragsteller zuerst eine Ermächtigung zur Erteilung einer Bankauskunft unterschreiben und diese wird dann zusammen mit dem Auskunftsgesuch an die kontoführende Bank des Kunden weitergeleitet. Die Bank, bei der die Kreditanfrage gestellt wurde, fragt bei der kontoführenden Bank an, ob der Kunde für den von ihm angefragten Betrag gut ist.
Natürlich gibt eine Bankauskunft nicht Auskunft darüber, wie viel Geld sich auf dem Bankkonto befindet, sondern die Hausbank gibt eine allgemeine Auskunft über den Kunden, die entweder positiv, bedeckt, neutral oder negativ ist. Die Banken verwenden dazu standardisierte Vordrucke mit Wortschablonen, die nur angekreuzt werden müssen. Wie diese Informationen dann zu lesen sind, ist ganz einfach: ‚Wir stehen mit dem Angefragten seit Jahren in einer angenehmen Geschäftsverbindung und halten ihn gut für den angefragten Betrag, es bestehen geordnete Gesamtverhältnisse, bisher eingegangene Verpflichtungen sind regelmäßig erfüllt worden, die Bonität des Kunden ist einwandfrei.‘ – Eine Bankauskunft mit diesen Aussagen kann positiv gewertet werden und wesentlich dazu beitragen, dass der Selbstständige bzw. das Unternehmen den angefragten Kredit bewilligt bekommt.
Eine Bankauskunft kann sich aber auch zum Beispiel so lesen: ‚Wir stehen mit Kredit gegen Sicherheiten zur Verfügung, eingegangene Verpflichtungen wurden nicht immer pünktlich erfüllt, die Kontoführung gab Anlass zu erheblichen Beanstandungen, die angefragte Kreditsumme erscheint uns zu hoch.‘ – Bekommt eine Bank so eine Auskunft, wird sie mit großer Wahrscheinlichkeit den Kredit für den Kunden ablehnen oder zusätzlich mit einer solventen Bürgschaft besichern. Sehr negativ sind Bankauskünfte, wenn zu lesen ist, dass die finanziellen Verhältnisse angespannt sind, mit solchen Aussagen warnt das auskunftsgebende Institut die auskunftsersuchende Bank.
Im gewerblichen Bereich werden Kredite ohne die Einholung von zusätzlichen Auskünften bei Wirtschaftsauskunfteien und den Hausbanken nicht bewilligt.