Als Swap – englisch für Tausch oder Austausch – wird das Verkaufen bzw. Tauschen von Verbindlichkeiten oder Forderungen bezeichnet. Dabei spekuliert man darauf, den eigenen Zahlungsstrom, also die eigene Forderung oder Verbindlichkeit, gegen einen mit besseren Rendite- oder Zinsbedingungen einzutauschen. Die Einschätzung der Zinsentwicklung und der Bonitäten ist also maßgeblich.
Darüber hinaus zählt der Rollercoaster Swap zu den Zinsswaps. Bei einem Zinsswap werden die Zinszahlungen, die auf einen bestimmten Betrag fällig werden – diese Zinszahlungen sind entweder fest oder variabel – getauscht. Meistens tauscht ein Vertragspartner dabei seine feste Verzinsung auf einen Nominalbetrag X gegen eine variable Verzinsung – so weit er denn auf sinkende Zinssätze spekuliert.
Bei einem Rollercoaster-Swap kann der Nominalbetrag des Swaps – auch als Swap-Volumen bezeichnet, das ist die Summe in den Verbindlichkeiten oder Forderungen, auf die sich die Zinszahlungen beziehen, während der Laufzeit steigen oder sinken. Diese unregelmäßige Struktur des Nominalbetrages während der Laufzeit wird beim Abschluss des Swap-Vertrages vertraglich geregelt.
Wann benutzt man diese Swap-Variante? Zumeist dann, wenn es darum geht, saisonale Schwankungen auszugleichen. Wenn ein Vertragspartner mit einem Saison- also beispielsweise Verkaufstief im Winter rechnet, kann er den Rollercoaster Swap vertraglich so fixieren, dass er von seinem Vertragspartner im Winter mit höheren Zinszahlungen rechnen kann – durch einen steigenden Nominalbetrag – als im Sommer.