Spätestens beim Immobilienerwerb kommt man mit dem Grundbuchamt in Kontakt. Das Grundbuchamt ist eine selbständige Abteilung des zuständigen Amtsgerichtes. Die Aufgabe des Grundbuchamtes besteht in der Führung Grundbücher aller im Amtsgerichtsbezirk liegenden Grundstücke.
In den Grundbüchern sind alle Eigentumsverhältnisse und auf dem Grundstück liegende Lasten und Rechte erfasst. In einigen Bundesländern gibt es Sonderregelungen, wo das Grundbuchamt selbständig ist (Baden Württemberg), oder die Grundbuchämter befinden sich bei den Notariaten oder in den Gemeinden. Diese Sonderregelunge gelten noch bis 2018.
Gegenwärtig sind die Grundbuchämter mit der Übertragung der Grundbücher auf digitale Datenträger beschäftigt. Dabei ist noch unklar, ob aus Sicherheitsgründen das bisherige Grundbuch weiter geführt wird.
Auskünfte aus dem Grundbuch können Privatpersonen, Firmen, Institutionen und Notare erhalten. Der Grundstückseigentümer kann, auch gegen Gebühr, für sein Grundstück einen Grundbuchauszug erhalten. Alle Veränderung im Grundbuch, wie Kauf, oder Verkauf, Grundstücksteilungen, Eintragen einer Grundschuld, oder Eintragungen von besonderen Rechten (Vorkaufsrecht) sind in der Regel nur über einen Notar mit einer notariellen Eintragung möglich und erlaubt.