Wenn ein Haus oder eine Immobilie gekauft oder gebaut werden sollen, dann ist nur in den wenigsten Fällen das notwendige Geld sofort zur Verfügung. In der Regel muss zur Finanzierung ein Immobilienkredit aufgenommen werden. Bei diesen Summen und den oft sehr langen Laufzeiten prüfen die Banken bei der Kreditvergabe sehr genau, ob über diesen langen Zeitraum auch die Rückzahlung mit Zinsen gesichert ist. Zusätzlich wird zur Absicherung des Immobilienkredites eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Dazu muss ein Notarvertrag angefertigt werden. Danach trägt das Grundbuchamt, wo die Grundbücher verwaltet werden, die Grundschuld zu Gunsten des Kreditgebers ein. Bei Zahlungsverzug ist damit die Bank berechtigt, ohne Zustimmung des Eigentümers und Schuldners, die Immobilie zu verkaufen.
Nach Rückzahlung des Darlehens kann die Grundschuld wieder über einen Notarvertrag gelöscht werden, oder sie bleibt bestehen und kann bei erneuter Kreditaufnahme wieder als Sicherheit dienen.
Die Grundschuld kann auch problemlos auf einen anderen Kreditgeber als Begünstigten übertragen werden.