Das Versicherungsdarlehen ist eine Finanzierungsmöglichkeit im Rahmen der Immobilienfinanzierung, eignet sich aber in der Regel nur bei Immobilienkäufern, die eine Immobilie zum Zweck der Vermietung erwerben. Beim Versicherungsdarlehen gibt der Versicherer an den Immobilienerwerber ein Hypothekendarlehen aus und parallel dazu wird eine Lebensversicherung abgeschlossen, mit der dann am Ende der Laufzeit das Hypothekendarlehen getilgt wird. Bis dato zahlt der Darlehensnehmer seine Schuld nicht zurück, er kommt während der Laufzeit der Lebensversicherung nur für die Zinsentilgung auf. Den Beitrag, der bei einem normalen Hypothekendarlehen in die Tilgung geht, nutzt der Versicherungsnehmer stattdessen für das Besparen der Lebensversicherung. Das ganze Prozedere läuft so lange, bis der Auszahlungsbetrag der Lebensversicherung so hoch ist, dass damit das Hypothekendarlehen getilgt werden kann.
Das Problematische an dieser Finanzierungsart liegt darin begründet, dass die Laufzeit des Versicherungsdarlehens nicht genau definiert werden kann, weil die Gewinne nicht vorhersehbar sind. Sind die Erträge aus der Versicherung geringer als bei Abschluss des Vertrages kalkuliert wurde, kann es länger dauern, bis der Darlehensbetrag angespart ist. Das hat wiederum zur Folge, dass die Zinsen für das Darlehen unter Umständen länger anfallen als geplant war, sodass Monat für Monat Zinsen zu tilgen sind, die schnell zu Verlusten von mehreren Tausend Euro führen können. Außerdem kann es passieren, dass die Zinsbindung des Darlehens abläuft, bevor mit der Versicherungsleistung getilgt werden kann. Dann müssen auch die Konditionen neu verhandelt werden, was in Hochzinsphasen dazu führen kann, dass die Raten in Zukunft noch höher werden.
Die dargestellte Problematik zeigt auf, dass ein Versicherungsdarlehen mit mehreren Risiken behaftet ist und deshalb Bauherren, die eine Immobilie zum Zweck der Eigennutzung erwerben wollen keinesfalls zu empfehlen ist. Der einzige Vorteil, den ein Versicherungsdarlehen bietet, ist der, dass automatisch eine Absicherung für den Fall des Ablebens des Darlehensnehmers besteht, sodass die Hinterbliebenen in so einer Situation mit der Zahlung der Versicherungssumme die bestehende Schuld ausgleichen können. Zudem können bei Vermietung der Immobilie die Zinskosten als Aufwand angesetzt werden und wirken sich so steuermindernd aus.