Die Riester-Förderung bietet Arbeitnehmern bereits seit 2002 die Möglichkeit, eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen. Obwohl auch Wohneigentum eine Säule der privaten Altersvorsorge darstellt, wurde dieses seit dem Abschaffen der Eigenzulage 2005 nicht mehr gefördert. Da Besitzer von Wohneigentum im Alter keine Miete mehr bezahlen müssen und so finanziell entlastet werden, hat sich die Bundesregierung im Sommer 2008 entschlossen, auch Wohneigentum wieder zu fördern. Hierzu wurde das Gesetz zur Eigenheim-Rente, die umgangssprachlich auch Wohn-Riester genannt wird, beschlossen. Nach diesem Gesetz ist es jetzt möglich, Guthaben aus einem bestehenden Riester-Vertrag beim Bau oder Kauf einer Immobilie komplett zu entnehmen und zu investieren. Auch die Rückzahlung dieser entnommenen Beträge ist jetzt nicht mehr notwendig, die erhaltenen Zulagen bleiben trotzdem weiterhin bestehen. Völlig neu ist zudem, dass Bauwillige jetzt auch Riester-geförderte Bausparverträge abschließen können. Einzahlungen für diese Bausparverträge stammen zum einen aus privaten Einzahlungen, zum anderen aus den staatlichen Zulagen. Diese Zulagen teilen sich in eine Grundzulage und eine Kinderzulage.
Die Grundzulage wird für jeden Riester-Bausparvertrag gewährt, sofern der Vertragsinhaber zum förderberechtigten Personenkreis gehört und mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens einzahlen. Liegen die Einzahlungen unter den vier Prozent, wird die Förderung nur anteilig gewährt. Förderberechtigt sind alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Rentner und Auszubildende. Selbstständige können die Förderung nur dann erhalten, wenn sie entweder freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen oder aber der Ehepartner förderberechtigt ist und einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Neben der Grundzulage wird zudem die Kinderzulage gewährt. Sie liegt aktuell bei 185 Euro pro Kind. Nur Eltern kleinerer Kinder, die nach dem 01. Januar 2008 geboren wurden, können eine höhere Förderung von 300 Euro pro Jahr erhalten. Außer im Bereich der Förderung unterscheiden sich Riester-Bausparverträge kaum von konventionellen Bausparverträgen. Wurde der Mindestbetrag eingezahlt und konnte die Zuteilung erreicht werden, wird auch hier das Bauspardarlehen ausgezahlt. Für die Tilgung des Darlehens kann wiederum die Riester-Förderung mit eingesetzt werden.
Neben Riester-Bausparverträgen können Bauwillige jetzt auch spezielle Riester-Annuitätendarlehen abschließen. Bei diesen Darlehen kann die Förderung ebenfalls zur Tilgung eingesetzt werden. Gerade kinderreiche Familien können so eine schnellere Entschuldung erreichen. Wichtig ist jedoch, dass die neuen Verträge zur Eigenheim-Rente nur dann abgeschlossen werden können, wenn der Bau oder der Kauf der Immobilie ab 2008 vorgenommen wurden.