Jeder Kredit wird vom Kreditgeber für einen fest vereinbarten Zeitraum ausgegeben. Dieser Zeitraum ist für beide Vertragspartner binden. Damit ist das Kreditinstitut nicht verpflichtet, einer vorzeitigen Rückzahlung von Darlehen mit festen Laufzeiten zuzustimmen. Begründete Ausnahmefälle können beim Immobilienkredit der Verkauf sein. Auch eine Erhöhung des Darlehens, dem die Bank nicht zustimmt, kann dazu führen. Wenn die Darlehen nicht über eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen sind, können sie mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten ohne zusätzliche Kosten gekündigt werden. Soll ein Kredit, der im Grundbuch gesichert ist, vorzeitig gekündigt werden, kann der Kreditgeber für den Ausfall der Zinsen Schadenersatz verlangen (Vorfälligkeitsentschädigung). Je höher die vertragliche Restlaufzeit ist, um so höher wird die Entschädigung ausfallen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung kann nach verschiedenen Möglichkeiten berechnet werden. Hier spielt sehr oft auch eine große Rolle, was für ein Kunde der Kreditnehmer für die Bank ist. Die Bank kann auch für das Geld, was zur sofortigen Rückzahlung eingesetzt werden soll, eine günstige Anlagemöglichkeit mit hohen Zinsen anbieten.
Die Bank kann unabhängig von der Berechnungsmethode alle Tilgungsvarianten (auch Sondertilgungen) und die eingesparten Risiko- und Verwaltungskosten voll, oder teilweise berücksichtigen. Für die vorfristige Kündigung darf sie auch Bearbeitungsgebühren berechnen.
Der Kreditgeber muss genau rechnen, ob es für ihn günstiger ist das Darlehen bis zum Vertragsende ab zu zahlen und eventuell vorhandenes Geld anders anzulegen, oder das Darlehen einschließlich Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen.