Beim Kapitalwiedergewinnungsfaktor handelt es sich um einen Begriff, der im Steuerrecht Anwendung findet. Hier wird neben der Bezeichnung Kapitalwiedergewinnungsfaktor auch mit den Bezeichnungen Annuitätenfaktor oder auch Verrentungsfaktor gearbeitet, die alle das gleiche Thema umreißen.
Beim Kapitalwiedergewinnungsfaktor handelt es sich um einen der vielen Faktoren, die in der Finanzmathematik Anwendung finden. Berechnet wird mit diesem Faktor ein aktuell fälliger Geldbetrag. Hier werden mittels Kapitalwiedergewinnungsfaktor und dessen Einbezug bei der Berechnung des aktuellen Geldbetrages aber Zins und Zinseszins einberechnet, die wiederum in gleiche Annuitäten sowie Zeiteinheiten unterteilt werden. So ergibt sich mittels Berechnung mit dem Kapitalwiedergewinnungsfaktor die Zahlungsreihe, die eine Einmalzahlung ablöst.
Bei der Berechnung der Zahlungseinheiten spielt neben dem Kapitalwiedergewinnungsfaktor auch der Zinssatz eine Rolle, um die regelmäßig zu leistenden Zahlungen ermitteln zu können. So ergibt sich letztlich ein zu zahlender Teilbetrag in vereinfachter Formulierung daraus, dass der gesamte fällige Betrag mit dem Kapitalwiedergewinnungsfaktor multipliziert wird. Die Berechnungsart ist in der Betriebswirtschaft auf als die sogenannte Annuitätenmethode geläufig.