Darlehensnehmer müssen sich neu orientieren, wenn die Zinsbindung ihres Baudarlehens abläuft. Am bequemsten ist es für den Darlehensnehmer, wenn er das Prolongationsangebot seiner Bank annimmt. Aber hier wird zur Vorsicht geraten oft enthalten diese Angebote deutlich schlechtere Konditionen als die für neue Kunden. Deshalb lohnt in jedem Fall auch ein Vergleich mit anderen Banken.
Kluge Bauherren kümmern sich noch während der Zinsbindung zu einem Zeitpunkt, zu dem die Zinsen sehr niedrig sind, und sichern sich diese mit einem Forward Darlehen, das mittlerweile bis zu fünf Jahren vor Ablauf der Zinsbindung abgeschlossen werden kann. Pech hat der Darlehensnehmer dann, wenn bis zum Zeitpunkt des Beginns des Forward Darlehens die Bauzinsen noch weiter gesunken sind, wie das jetzt einigen Immobilienbesitzern geht, die sich ihre Zinsen bereits im vergangenen Jahr gesichert haben. Für diese Zinssicherung zahlen die Darlehensnehmer natürlich auch noch einen Zinsaufschlag. Für jedes Jahr der Vorlaufzeit wird z.B. 0,1 Prozentpunkt fällig.
Seit dem vergangenen Sommer sind die Banken außerdem gesetzlich verpflichtet, ihren Darlehensnehmer spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Zinsbindung ein Angebot vorzulegen, in dem sie verbindlich mitteilen, zu welchen Konditionen sie bereit sind, den Kredit zu verlängern. Dadurch haben die Darlehensnehmer theoretisch mehr Zeit, das Angebot der Bank zu prüfen, weitere Angebote von anderen Banken einzuholen und zu vergleichen. Manchmal kann aufgrund eines besseren Angebotes der Konkurrenz auch noch über das vorliegende Angebot verhandelt werden. Hat der Darlehensnehmer Erfolg, zahlt sich das bei der Anschlussfinanzierung in barer Münze aus.
Gelingt das nicht, sollte der Darlehensnehmer für die Anschlussfinanzierung die Bank wechseln, das ist nicht so kompliziert, wie manche glauben. Oft kümmert sich die neue Bank, die ja einen Neukunden gewonnen hat, um sämtliche Formalitäten und erstattet nicht selten die mit dem Wechsel verbundenen Kosten. Als Faustregel gilt, dass ein Wechsel sich schon rechnet, wenn die neue Bank 0,1 oder 0,2 Prozentpunkte unter dem Angebot der alten Bank liegt.