Immer dann, wenn zur Finanzierung einer Investition ein langfristiges Darlehen eingesetzt werden soll, dieses aber zum Zeitpunkt der fälligen Zahlung noch nicht zur Verfügung steht, muss der Finanzbedarf vorübergehend mit einem anderen, kurzfristigem Kredit gedeckt werden; in diesen Fällen spricht man von einer Zwischenfinanzierung. Die Zwischenfinanzierung ist vor allem aus dem Bereich der Baufinanzierung bekannt, kann jedoch auch in anderen Geschäftssparten vorkommen. Für die Inanspruchnahme einer Zwischenfinanzierung kann es viele Gründe geben.
Häufig anzutreffen ist die Zwischenfinanzierung in Verbindung mit einem Bausparvertrag. Wer einen Bausparvertrag besitzt, der zwar die Zuteilungsvoraussetzungen schon erfüllt hat, aber noch nicht zugeteilt worden ist, kann ebenso wie der Bausparer mit einem zugeteilten Bausparvertrag, der das Geld vor dem Zuteilungstermin benötigt, einen Bausparzwischenkredit in Anspruch nehmen. Dieser Zwischenkredit in Höhe der Bausparvertragssumme wird zu einem marktüblichen, also nicht dem besonders günstigen Darlehenszins der Bausparkassen, ausgereicht. Dafür wird aber auch das Bausparguthaben während der Laufzeit der Bausparzwischenfinanzierung weiter verzinst. Die Rückzahlung der Zwischenfinanzierung erfolgt zum Zuteilungstermin durch das Bausparguthaben und Umwandlung der verbleibenden Differenz in das zinsgünstige Bauspardarlehen.
Auch in Verbindung mit Hypothekendarlehen ist die Zwischenfinanzierung oft notwendig, um reibungslose Zahlungsflüsse darzustellen. Die für ein grundschuldgesichertes, besonderen rechtlichen Vorschriften unterliegendem Hypothekendarlehen notwendigen Auszahlungsbedingungen spiegeln in der Regel nicht die notwendigen Zahlungsflüsse während eines Bauvorhabens wider, so dass eine Zwischenfinanzierung für eine reibungslose Abwicklung oft unverzichtbar ist. Doch auch beim Erwerb schlüsselfertiger Objekte kann eine Zwischenfinanzierung im Einzelfall notwendig werden. Eine professionelle Bank findet hier in der Regel aber eine Möglichkeit, den Kaufpreis direkt aus dem Langfristdarlehen zu bezahlen. Unbedingt sinnvoll ist es, die Zwischenfinanzierung bei der Bank zu beantragen, die auch die langfristige Finanzierung darstellt. Das ist aber nicht immer möglich, wenn das langfristige Darlehen bei einer reinen Hypothekenbank (im Unterschied zu den Hypotheken- und Geschäftsbanken) aufgenommen wurde. In diesem Fall steht für die Zwischenfinanzierung eine kooperierende Geschäftsbank zur Verfügung, die oft auch Anteilseigner der Hypothekenbank ist. So werden auch bei dieser Variante die Kreditkosten und Bearbeitungszeiten nicht verdoppelt; die zwischenfinanzierende Bank sichert sich durch Abtretung der Auszahlungsansprüche aus dem Langfristdarlehen und eine Sicherheitenvereinbarung, wonach für die Dauer der Zwischenfinanzierung die für die Hypothekenbank eingetragenen Grundschulden auch für den Zwischenkredit haften.
Eine Zwischenfinanzierung sollte jederzeit rückzahlbar sein, da sie in der Regel teuerer ist als die auch Endfinanzierung genannte langfristige Finanzierung. Damit ist ein Festzins für die Zwischenfinanzierung fast in allen Fällen ausgeschlossen.