Was für den Abschluss von Versicherungen über das Internet gilt, das gilt auch für Finanzprodukte, näherhin Kredite: Die Online-Anbieter bieten in der Mehrzahl günstigere Konditionen an als es Filialbanken und Sparkassen tun. Zudem sind sie flexibler wenn es darum geht, einen speziell auf den Antragsteller zugeschnittenen Kredit anzubieten. So ist es nicht selten, dass bei einer geplanten aber nicht schriftlich festgehaltenen vorzeitigen Ablösung des Kredits der Online-Anbieter auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet oder diese nur minimal erhebt. Mit Filialbanken über einen solchen Verzicht zu sprechen, ist meist zum Scheitern verurteilt.
Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass sich Online-Kredite immer größerer Beliebtheit erfreuen, was auch damit zu tun hat, dass viele Menschen einfach die Scheu verloren haben, über das Internet einen Kredit zu beantragen. Denn viele Fehler können bei der Kreditbeantragung nicht geschehen; ist dennoch einmal etwas unstimmig oder ein Feld im Online-Formular nicht richtig ausgefüllt, wird das durch das System sofort angezeigt und der Antragsteller kann den nächsten Schritt bei seiner Kreditbeantragung erst durchführen, wenn die Unklarheiten beseitigt sind.
Sind aber alle Angaben korrekt und vor allem wahrheitsgemäß gemacht worden, kann der Kredit über das Online-Formular beantragt werden. Vor allem wahrheitsgemäß muss der Antrag gestellt worden sein, denn sonst wird es nichts mit der Auszahlung des Geldes. Zwar bestätigt der Anbieter binnen kurzer Zeit den Empfang des Antrages und nicht wenige geben auch nach wenigen Tagen Bearbeitungszeit eine Online-Kreditzusage, doch steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Angaben zum Antrag nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden und der Wahrheit entsprechen. Ist dies nicht geschehen, wird die Kreditbewilligung nachträglich widerrufen. In aller Regel ist die endgültige Kreditvergabe trotz Online-Kreditzusage deshalb an die Übersendung der Verdienstnachweise bzw. des Steuerbescheides geknüpft.