Vor allem bei einem Darlehen für den Hausbau oder Immobilienkauf ist die anfängliche Tilgung eine wichtige Größe. Sie gibt an, in welcher Höhe die durch den Kreditnehmer geleisteten Zahlungen der Minderung der Kreditschuld dienen. Der größte Teil der Leistungen dient anfänglich der Bezahlung der für den Kredit anfallenden Zinsen. Üblich ist eine anfängliche Tilgung in Höhe von einem Prozent der Darlehenssumme. Während der Laufzeit des Darlehens steigt der Tilgungs-Anteil an den geleisteten Zahlungen im Verhältnis zur Zinszahlung kontinuierlich an.
Bei Bauspardarlehen wird häufig eine anfängliche Tilgung in Höhe von nur 0,2 bis 0,9% der ausgezahlten Bausparsumme vereinbart. Für den Kreditnehmer gilt natürlich, dass eine höhere anfängliche Tilgung dazu führt, dass der Kredit schneller als bei einer geringen Tilgungsrate abbezahlt ist bzw. bei Ablauf der Zinsbindungsfrist ein geringerer Betrag neu finanziert werden muss.
Bei Ratenkrediten, die über relativ kleine Beträge abgeschlossen werden, wird die anfängliche Tilgung üblicherweise nicht gesondert angegeben, obgleich sich das Modell der Baufinanzierung auch auf Kleinkredite übertragen lässt. Dabei ist die anfängliche Tilgung jedoch wesentlich höher, zumal ein Konsumentenkredit in relativ kurzer Zeit vollständig getilgt wird.