Beim Abschluss von Darlehen werden von den Banken mitunter Sicherheiten verlangt. Diese sollen die Rückzahlung des Kredites sicherstellen, auch wenn die Monatsraten nicht mehr aus dem Einkommen des Kreditnehmers bedient werden können. Die Bank kann in diesem Fall die Sicherheiten verwerten und den Restsaldo hiermit bedienen.
Als Sicherheit für ein Darlehen kommen unterschiedliche Möglichkeiten in Frage. Bei Baufinanzierungen beispielsweise tragen die Banken häufig Grundschulden ins Grundbuch ein, aber auch die Abtretungen von Lebensversicherungen sind eine Möglichkeit. Bei einer Abtretung werden die Ansprüche aus der Lebensversicherung an die Bank übertragen. Da jedoch nur die Ansprüche abgetreten werden, bleibt die Verpflichtung zur Beitragszahlung beim Versicherten weiterhin bestehen.
Bei der Abtretung von Lebensversicherungen handelt es sich um offene Abtretungen, so dass die Versicherung von der Abtretung in Kenntnis gesetzt wird. Dies verhindert, dass Versicherte die Lebensversicherungen vorzeitig kündigen und sich eventuelle Rückkaufwerte auszahlen lassen. Aus diesem Grund muss bei der Abtretung einer Lebensversicherung auch der Versicherungsschein eingereicht werden.
Bei größeren Baufinanzierungsdarlehen fordern die Banken in zahlreichen Fällen den Abschluss einer Risikolebensversicherung. In diesem Fall werden anschließend die Ansprüche der Todesfallleistung an die Bank abgetreten, so dass bei Tod eines Kreditnehmers die Rückzahlung gesichert ist.
Deutlich häufiger hingegen kommt die Abtretung der Kapitallebensversicherung in der Praxis vor. Die Finanzierung kann dabei in Höhe des berechneten Rückkaufwertes erfolgen, weshalb von diesen Darlehen häufig als Policendarlehen gesprochen wird. Sofern noch kein Rückkaufwert vorhanden ist, kann ein derartiges Darlehen nicht vergeben werden. Die Finanzierung mit Hilfe einer bestehenden Versicherung ist eine gute Alternative zum Ratenkredit, wenn kurzfristig Geldbedarf besteht. So muss die bestehende Lebensversicherung nicht gekündigt werden, wodurch auch der Todesfallschutz erhalten bleibt. Da die Bank im Ernstfall Anspruch auf den vorhandenen Rückkaufwert hat, der laut Berechnungen vorhanden ist, ist die Abtretung einer Lebensversicherung ebenso werthaltig wie die Verpfändung von Sparguthaben und kann ebenso schnell liquidiert werden. Aus diesem Grund sind Abtretungen von Lebensversicherungen bei Bankfinanzierungen gern gesehen.