Als Zinseszins werden Zinsen bezeichnet, die auf zuvor berechnete Zinsen anfallen. Der Zinseszinseffekt ist sowohl bei Geldanlagen als auch bei Krediten zu beachten.
Ein einfaches Beispiel
Angenommen, eine Einlage von 1000 Euro auf einem Tagesgeldkonto wird mit 2 Prozent jährlich verzinst. Erfolgt eine jährliche Zinsgutschrift, werden am Ende des Jahres 20 Euro gutgeschrieben, das Gesamtguthaben beträgt dann 1020 Euro. Wird halbjährlich ein Zins von einem Prozent gutgeschrieben, beträgt das Guthaben nach dem ersten Halbjahr 1010 Euro. Im zweiten Halbjahr werden dann auch auf die 10 Euro gezahlten Zinsen ein Prozent Zinsen gezahlt, also beträgt das Guthaben am Jahresende 1020,10 Euro. Der nominale Jahreszins beträgt in beiden Fällen 2 Prozent. Bei jährlicher Zinsgutschrift beträgt der effektive Zinssatz ebenfalls 2%, bei halbjährlicher Gutschrift steigt der effektive Jahreszins auf 2,01 Prozent. Der Zinseszinseffekt wird sich umso stärker aus, je häufiger Zinsen gutgeschrieben werden. Erfolgt im obigen Beispiel eine monatliche Zinsgutschrift, steigt der effektive Jahreszins auf knapp 2,02 Prozent.
Langfristige Darlehen
Der geringe Differenzbetrag von lediglich 10 Cent im obigen Beispiel rührt daher, dass für den Anlagebetrag, die Laufzeit und den Zinssatz sehr niedrige Werte angenommen wurden. Bei langen Vertragslaufzeiten kann sich der Zinseszins zu erheblichen Beträgen summieren. Der Zinseszinseffekt kann insbesondere bei langfristigen Darlehen mit einer hohen Darlehenssumme leicht unterschätzt werden, beispielsweise bei Immobilienfinanzierungen. Aus diesem Grund ist die Berechnung von Zinseszinsen in Deutschland nur Banken und sonstigen Kreditinstituten gestattet, da diese über die Preisangabenverordnung zum genauen Ausweis der Gesamtkosten eines Darlehens verpflichtet sind. In privaten Darlehensverträgen sind Vereinbarungen über zu zahlende Zinseszinsen nichtig. Dies ist in §248 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt.