Jeder Verbraucher, der von seiner Bank einen Kredit bekommen möchte, muss den Nachweis führen, dass er in der Lage ist, die monatlichen Raten regelmäßig zu zahlen. Grundlage dafür ist das monatlich zur Verfügung stehende Nettoeinkommen abzüglich der Lebenshaltungskosten und weiterer Verbindlichkeiten. Die kreditgebende Bank sichert sich ihrerseits zudem durch eine Schufaauskunft ab, ob dem Kunden ein Kredit zu bewilligen ist oder ob ein Negativvermerk eine Kreditbewilligung verhindert. Ist ein solcher Vermerk vorhanden, wird die Bank einen Kredit nur mit einem Zinsaufschlag vergeben, wenn sie es überhaupt tut. Um eine weitere Absicherung des Kredites zu gewährleisten, unterwirft sich der Kreditnehmer bei der Unterzeichnung des Kreditvertrages der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein persönliches Vermögen.
Für den Fall, dass die Kreditvergabe für die Finanzierung einer Immobilie gedacht ist, gilt das selbe Procedere, wenngleich der Kreditnehmer der Bank als Sicherheit zusätzlich seine Immobilie überträgt.
In den meisten Fällen einer Kreditvergabe geht alles gut. Der Kreditnehmer zahlt die vereinbarten Raten pünktlich und regelmäßig und nach Ablauf der Laufzeit ist die Schuld getilgt. Bei einem Verbraucherkredit ist die Laufzeit naturgemäß kürzer als bei einer Immobilienfinanzierung, die gemeinheim über einen Zeitraum von 30 Jahren geht, wobei die Banken dem Kunden in der Regel nur für 10 Jahre die Zinsen fest garantieren.
Es gibt aber Situationen, in denen die Kreditnehmer aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Trennung die vereinbarten Raten nicht mehr pünktlich zahlen. Meist fehlt in solchen Situationen das Geld überall, sodass viele finanzielle Verpflichtungen auf der Strecke bleiben.
Die Banken reagieren auf unregelmäßige Zahlungen mit Mahnungen. Erhält der Kreditnehmer die zweite Mahnung, ohne dass er die Raten weiter bezahlt, kann die Bank den Kredit kündigen. Die Folge ist, dass sowohl die ausstehenden Raten als auch die Restschuld im Wege der Zwangsvollstreckung vom Kreditnehmer beigetrieben werden. Das kann bei einem beschäftigten Arbeitnehmer die kostengünstigere Gehaltspfändung sein oder aber ein Gerichtsvollzieher pfändet im Auftrag der Bank pfändbare Gegenstände oder Bargeld.
Werden die Raten für eine Immobilie nicht mehr bezahlt, kann die Bank beim zuständigen Vollstreckungsgericht den Antrag auf Zwangsvollstreckung der Immobilie stellen. Im Versteigerungstermin wird versucht, die Immobilie möglichst in Höhe des Verkehrswertes zu versteigern.
Die Folge einer Zwangsvollstreckung ist immer ein Negativvermerk bei der Schufa.