Zinsverbilligte Förderkredite können in verschiedenen Bereichen in Anspruch genommen werden. Die Kreditnehmer müssen allerdings in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Außerdem muss die Kreditsumme für den von der kreditvergebenden Stelle bestimmten Zweck eingesetzt werden. Im Allgemeinen werden Förderkredite vom Staat, den Bundesländer oder bundeseigenen Banken, wie etwa der Kreditanstalt für Wiederaufbau, vergeben. Die Beantragung zinsverbilligter Förderkredite erfolgt in der Regel nicht direkt bei der kreditvergebenden Stelle, sondern bei normalen Banken und Sparkassen. Normalerweise werden Förderkredite bei der bestehenden Hausbank beantragt. Zinsverbilligte Förderkredite müssen vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens beantragt werden.
In welchen Bereichen gibt es zinsverbilligte Förderkredite?
Förderkredite gibt es sowohl für den privaten, als auch für den unternehmerischen Bereich. Sie werden beispielsweise an Existenzgründer oder schon bestehende Unternehmen vergeben. Im privaten Sektor werden Förderkredite vor allem im Bereich der Haussanierung oder zur Finanzierung von Solarmodulen auf dem eigenen Dach gewährt.
Zinsverbilligte Förderkredite für Unternehmen
Existenzgründer haben die Möglichkeit zinsverbilligte Förderkredite in Anspruch zu nehmen. Die meisten Förderprogramme setzen allerdings einen gewissen Anteil Eigenkapital voraus. Außerdem muss die Gesamtkreditsumme innerhalb des Zeitraums der Erwerbstätigkeit zurückgezahlt werden. Für bestehende Unternehmen besteht ebenfalls die Möglichkeit, zinsverbilligte Förderkredite zu erhalten. Meist werden diese zur Finanzierung von Entwicklungs- und Forschungsarbeiten bzw. für die Markteinführung neuer Produkte vergeben. Darüber hinaus können auf diese Weise auch bestimmte Modernisierungen, vor allem im Bereich des Umweltschutzes, finanziert werden.
Zinsverbilligte Förderkredite im privaten Bereich
Förderdarlehen im privaten Bereich werden in der Hauptsache zum Bau, Umbau oder zur Renovierung von Wohnhäusern vergeben. Um einen Förderkredit zu bekommen, müssen in der Regel Voraussetzungen erfüllt werden, beispielsweise müssen festgelegte Energiestandards beim Neubau eines Hauses eingehalten werden. Im Bereich der energetischen Wohnraumsanierung können Förderkredite für Einzelmaßnahmen, etwa den Austausch von Fenstern und Türen, sowie für ganze Maßnahmenpakte beantragt werden. Der Bau privater Kleinkläranlagen wird im Allgemeinen ebenfalls durch die Gewährung von Förderkrediten unterstützt.