Das ERP-Innovationsprogramm bezeichnet ein Förderprogramm der KfW Mittelstandsbank. Angaben der KfW Mittelstandsbank zufolge handelt es sich hierbei um ein Finanzierungspaket, welches speziell für Unternehmer oder Freiberufler aufgelegt wurde, die Mittel für die Forschung und Entwicklung von neuen Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren benötigen. Ausgeschlossen sind Maßnahmen zur Sanierung von Unternehmen. Nach Angaben der Kfw muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ansprechpartner hierfür ist die Hausbank. Die Finanzierung von abgeschlossenen Vorhaben ist nicht möglich.
Aufbau
Das Finanzierungspaket ist laut KfW zweigeteilt. Mit dem ersten Teil werden Forschung und Entwicklung unterstützt, im Anschluss daran werden mit dem zweiten Teil die für die Markteinführung nötigen Gelder bereitgestellt. Beide Teile können nach Informationen der Kfw auch unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden. Die Kreditsumme besteht aus zwei unterschiedlichen Darlehen. Sie setzt sich aus einem klassischen Darlehen, der Fremdkapitaltranche, sowie einem Nachrangdarlehen zusammen. Das Nachrangdarlehen hat laut KfW Mittelstandsbank eine eigenkapitalähnliche Funktion, da dessen Forderungen hinter die der anderen Kapitalgeber zurücktreten.
Voraussetzungen
Für die Inanspruchnahme einer Finanzierung im Rahmen des ERP-Innovationsprogramms sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Programmteil 1 kann nur von Unternehmen oder Freiberuflern beantragt werden, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung schon mindestens zwei Jahre auf dem Markt tätig sind. Der zweite Programmteil kann dagegen laut Anbieter von allen Unternehmen und Freiberuflern genutzt werden, die die Kriterien für mittelständische und kleine Unternehmen erfüllen.
Konditionen
Die Kfw gibt die Kreditlaufzeit für beide Programmteile mit jeweils zehn Jahren an. Beim klassischen Darlehen besteht eine Tilgungsfreiheit von zwei Jahren, beim Nachrangdarlehen beträgt diese sieben Jahre. Die Tilgung für die Fremdkapitaltranche gliedert sich in vierteljährliche Raten. Das Nachrangdarlehen wird mittels zwölf gleich hoher vierteljährlicher Raten, die zum Laufzeitende fällig werden, getilgt. Für die Fremdkapitaltranche haftet die Hausbank. Bankenübliche Sicherheiten werden deshalb verlangt. Das Nachrangdarlehen kommt laut Kfw ohne Besicherung aus, da die Hausbank für diesen Teil der Finanzierung nicht haftet. Der Zinssatz ist festgeschrieben.