In Verbindung mit einen Bausparvertrag kommen drei unterschiedliche Kreditarten vor: Das klassische Bauspardarlehen, der Zwischenkredit und der Vorfinanzierungskredit. Während es sich bei dem Bauspardarlehen um die Differenz aus Bausparvertragssumme und angespartem Bausparguthaben handelt, die nach Zuteilung des Bausparvertrages als Darlehen zur Verfügung gestellt wird, handelt es sich beim Bausparzwischenkredit um einen Vorgriff auf das Bausparguthaben und, sofern gewünscht, auf das Bauspardarlehen.
Ein Bausparzwischenkredit kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn die Grundvoraussetzungen für die Zuteilung des Bausparvertrages, die in der Regel aus einer Ansparung in Höhe von 40 Prozent der Vertragssumme und der Einhaltung einer Mindestansparzeit bestehen, erfüllt sind, die Zuteilung des Vertrages aber noch nicht erfolgt ist, da die dritte Bedingung, die Erreichung einer von Institut zu Institut abweichenden Bewertungsziffer, noch nicht erfüllt worden ist.
Ein Bausparzwischenkredit kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Zuteilung des Bausparvertrages bereits erfolgte, die Mittel aber vor dem Zuteilungstermin benötigt werden. Üblicherweise verteilen sich die Zuteilungstermine auf den vierten bis neunten Monatsultimo nach dem Zuteilungsstichtag, so dass trotz erfolgter Zuteilung eine neunmonatige Zwischenfinanzierung möglich ist.
Der Bausparzwischenkredit kann bis zur Höhe der Bausparsumme in Anspruch genommen werden. Er wird in voller Höhe mit dem jeweils aktuellen Marktzinssatz verzinst, denn das angesparte Bausparguthaben bleibt während der Zwischenfinanzierung unangetastet und wird unverändert weiter verzinst. Die Mittel für den Bausparzwischenkredit müssen somit am Kapitalmarkt aufgenommen werden; es handelt sich nicht um die vorzeitige Verfügung über das eigene Bausparguthaben zuzüglich weiterer Mittel der Gemeinschaft der Bausparer. Für den Bausparzwischenkredit müssen keine Tilgungsleistungen erbracht werden, denn die komplette Rückführung dieses Kredites erfolgt zum Zuteilungstermin durch das Baussparguthaben und das dann zur Verfügung stehende Bauspardarlehen. Nach Rückführung des Bausparzwischenkredites gilt für das Bauspardarlehen der ursprünglich vereinbarte, meistens günstige Darlehenszins.
Die Zwischenfinanzierung eines Bausparvertrages ist weder steuerschädlich, noch führt sie zum Verlust möglicher staatlicher Förderungen.
Die dritte Darlehensform, der Vorfinanzierungskredit, kommt dann zum Tragen, wenn die Mittel benötigt werden, bevor die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind.