Im Rahmen der Immobilienfinanzierung kommt es immer wieder zur Berechnung einer Bereitstellungsgebühr. Hierbei handelt es sich um eine Gebühr, die Banken berechnen, wenn der Kredit innerhalb einer vorher vertraglich vereinbarten Zeit nicht abgerufen werden kann. Der Grund für eine solche Verzögerung kann vielfältig sein. Wurde der Kredit beispielsweise für den Bau eines Hauses oder für umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen aufgenommen, kann es während der Baumaßnahmen durchaus zu Verzögerungen kommen. Können zum Beispiel dringend notwendige Materialien nicht geliefert werden, stockt das Bauvorhaben. Hierdurch werden die Gelder der Bank erst später benötigt bzw. die Bank zahlt erst später aus, da der jeweilige Bautenstand noch nicht erreicht ist.
Auch dann, wenn sich etwa die Eintragung der als Sicherheit dienenden Grundschuld verzögert, kann eine Auszahlung nicht erfolgen, da die Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. In den meisten Fällen ist es jedoch nicht notwendig, das Darlehen bei Vertragsunterzeichnung in voller Höhe abzurufen. Hierzu wird im Kreditvertrag eine bereitstellungsfreie Zeit vereinbart. Diese kann, je nach Institut und Vereinbarung, zwischen einem und zwölf Monate betragen.
Insbesondere dann, wenn ein Hausbau oder ein Aus- oder Umbau geplant sind, sollten Kreditnehmer auf einen möglichst langen Zeitrahmen achten, der bis zur Vollauszahlung des Darlehens vergehen kann. Ist die bereitstellungsfreie Zeit abgelaufen, berechnen die Banken eine Bereitstellungsgebühr, die auch als Bereitstellungszinsen bezeichnet wird. Die Höhe dieses Zinses beträgt in den meisten Fällen 0,25% pro Monat. Bei einem Kredit über 100.000 Euro berechnen die Banken somit für jeden Monat, den das Darlehen später ausgezahlt wird, einen Betrag von 250 Euro. Basis für die Zinsberechnung ist jedoch nicht die Nettodarlehenssumme, sondern der noch nicht ausgezahlte Darlehensbetrag. Konnten von diesen 100.000 Euro Nettodarlehen also bereits 50.000 Euro ausgezahlt werden, beträgt die Bereitstellungsgebühr nur noch 125 Euro pro Monat.