Der Kauf einer Immobilie ist in der Regel immer mit der Aufnahme von Darlehen verbunden. Eine gute Finanzierung sollte daher immer auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Erwerbers abgestimmt sein und aus verschiedenen unterschiedlichen Bausteinen bestehen. Wird die Finanzierung nur über ein einziges Darlehen laufen, läuft der Erwerber Gefahr, dass er unter Umständen höhere Zinsen zahlt, als wenn Verträge unterschiedlicher Kreditinstitute zusammen gesetzt werden. Gerade bei Darlehen, wo staatliche Fördergelder bewilligt werden können, sind die Zinsen mitunter weitaus niedriger als bei einem herkömlichen Hypothekendarlehen einer Bank.
Zur Absicherung der Hypotheken lassen sich die Kreditinstitute eine Hypothekengrundschuld im Grundbuch der Immobilie eintragen. Für den Fall, dass das Objekt einmal zwangsversteigert werden muss, erhalten die Kreditgläubiger dem Rang der grundbuchlichen Eintragung nach ihr Geld.
Von daher ist es nicht unbedeutend, an welcher Stelle die Hypothek im Grundbuch rangiert. Banken, für die eine erstrangige Hypothek im Grundbuch eingetragen ist, werden bei einer Zwangsversteigerung als erste befriedigt. Von daher sind die Zinsen für erstrangige Hypotheken meist günstiger als für nachrangige, wenn der Beleihungswert unter 60 % liegt.
Manche Kreditgeber gewähren eine Hypothek nur dann, wenn sichergestellt ist, dass sie im Grundbuch eine erstrangige Hypothek eingetragen bekommen. Ist das nicht gewährleistet, weil evtl. schon vorher eine nicht gelöschte Hypothek im Grundbuch eingetragen ist, müssen sie sich entweder mit einer nachrangigen Hypothek zufriedengeben oder aber das Institut gewährt dem Kreditnehmer die Hypothek nicht.