Im Jahr 2008 hat sich die damalige Bundesregierung entschieden, für die Schaffung von Wohneigentum Fördermittel bereitzustellen. Da Wohneigentum als Form der Altersvorsorge genutzt werden kann, wurde die bereits bestehende Riester-Förderung hierfür genutzt. Menschen, die seit 2008 Eigentum erwarben oder sich für den Bau eines Hauses entschieden haben, können nun die Wohn-Riester-Förderung nutzen. Auch Menschen, die bereits heute wissen, dass sie sich in einigen Jahren Wohneigentum anschaffen wollen, können entsprechende Verträge abschließen, auf die die Förderung eingezahlt wird.
Für den Erhalt der Riester-Förderung in Form der Grund- sowie der Kinderzulage ist es nötig, dass Inhaber eines Riester-Vertrages zum förderberechtigten Personenkreis gehören (Arbeitnehmer, Eltern während der Elternzeit, Bezieher von Krankengeld) und mindestens vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einbezahlen. Für Alle, die noch kein Eigentum erworben haben, bietet sich die Ansparung mittels eines Wohn-Riester-Bausparvertrages an. Die Riester-Zulagen können hier als Sparleistungen auf den Vertrag eingezahlt werden und so helfen, die gewünschten Eigenmittel schneller anzusparen.
Mit Kauf der eigenen vier Wände und Zuteilung des Bausparvertrages ist es dann möglich, das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Die Riester-Förderung steht nun auch für dieses Darlehen zur Verfügung. So ist es Bausparern möglich, die Tilgung durch Riester-Zulage zu erreichen. Die Zulagen werden dabei einmal jährlich als Sondertilgung überwiesen, wo sie für eine schnellere Kreditentschuldung sorgen. Die Höhe der Zulagen ist maßgeblich abhängig von der Anzahl der Kinder. Jeder förderberechtigte Bausparer erhält eine Grundförderung in Höhe von 154 Euro. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten Eltern zusätzlich 185 Euro Kinderzulage. Für kleinere Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gilt der erhöhte Förderbetrag von 300 Euro pro Jahr.
Die Riester-Förderung für Wohneigentum kann jedoch nicht nur für Bausparverträge genutzt werden. Auch Riester-zertifizierte Annuitätendarlehen können genutzt werden, um sich den Traum vom Eigenheim oder von einer Eigentumswohnung zu erfüllen. Die Tilgung durch Riester-Zulage ist auch bei diesen Darlehen möglich. Die Überweisung der Zulagen erfolgt wiederum jährlich, um diese Gelder als Sondertilgung zu investieren. Diese Sondertilgungs-Zahlungen ermöglichen beim Annuitätendarlehen, wie auch beim Bauspardarlehen, eine schnellere Entschuldung und somit eine kürzere Kreditlaufzeit.
Für den Erhalt der Riester-Förderung sind zertifizierte Bausparverträge und Annuitätendarlehen zu wählen. Gleichzeitig muss der Zulagenantrag an die Bank oder Bausparkasse gestellt werden. Um diesen nicht jährlich ausfüllen zu müssen, kann auch ein Dauer-Zulagenantrag gewählt werden. Dieser muss nur einmalig ausgefüllt und abgegeben werden.