Der wesentliche Unterschied zwischen einem Konsumkredit und einem Immobilienkredit ist neben dem wesentlich günstigeren Zinssatz die Laufzeit. Würde diese nur wenige Jahre betragen, könnten sich wohl nur die wenigsten Menschen angesichts der hohen Finanzierungssumme den Kauf einer Immobilie leisten. Insofern ist es gut und vernünftig, dass die Banken für die Vergabe von Immobilienkrediten eine Laufzeit von 30 Jahren festlegen.
Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass auch der Zinssatz die vollen 30 Jahre über Gültigkeit besitzt. Das mag in Zeiten günstiger Zinsen für den Kreditnehmer zwar angenehm sein, doch keine Bank der Welt kann einen Zinssatz über einen so langen Zeitraum garantieren. Insofern unterscheiden die Banken zwischen Kreditlaufzeit und Zinsbindung, die je nach Wunsch des Kreditnehmers unterschiedlich lang vereinbart werden kann.
Die am häufigsten gewählte Zinsbindung bei Immobilienkrediten liegt bei zehn Jahren. Zwar ist auch eine längere Zinsbindung möglich, z.B. 15 Jahre. Doch ist bei dieser langen Zinsgarantie der Zinssatz selbst nicht mehr so attraktiv und andererseits gelten Zinsbindungen, die für länger als zehn Jahre festgeschrieben werden, als verbraucherunfreundlich und können nach zehn Jahren jederzeit gekündigt werden. Dieses Recht auf Kündigung steht allerdings nur dem Kreditnehmer zu; die Bank selbst muss sich indes an die gegebene Zinszusage halten.
Die Dauer der Zinsbindung hat im Übrigen auch Einfluss auf den Zinssatz. Liegt die Zinsbindung zwischen fünf und zehn Jahren, so erhält der Kreditnehmer einen günstigeren Zinssatz als bei einer Zinsgarantie von 15 Jahren. Das hat einfach damit zu tun, dass die Banken die Zinsentwicklung über einen kurzen Zeitraum eher überblicken und einschätzen können als es bei einer längeren Zinsbindung der Fall ist. Insofern liegt der Zinssatz für eine zehn- oder fünfzehnjährige Zinsbindung eben deutlich höher.
Nach Ablauf der Zinsbindung ist der Kredit aber längst noch nicht getilgt. Insofern muss der Kreditnehmer sich dann mit seiner Bank ins Benehmen setzen und eine Anschlussfinanzierung zu den geltenden Zinssätzen vereinbaren. Da mit Ablauf der Zinsbindung aber auch das Vertragsverhältnis zwischen Bank und Kreditnehmer endet, kann dieser sich für die nächste Finanzierungsrunde einen neuen Kreditgeber suchen, der ihm evtl. bessere Konditionen bietet.