Hypothekendarlehen werden oft genutzt, um Bau, Erwerb oder Modernisierung von Immobilien zu finanzieren. Das gewährte Darlehen wird dabei durch ein Grundpfandrecht abgesichert, das heißt, falls der Darlehensnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann der Darlehensgeber die Immobilie zur Tilgung des Darlehens verwerten. Als Darlehensgeber für ein Hypothekendarlehen kommen alle Kreditinstitute, Bausparkassen und Lebensversicherungsgesellschaften in Frage, zum Beispiel Dr. Klein, Accedo, creditweb oder Interhyp. Darlehensnehmer können nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen sein.
Streng genommen ist der Begriff „Hypothekendarlehen“ nur auf Darlehen beschränkt, die durch eine Hypothek abgesichert sind. Hypotheken zählen neben Grundschulden und Rentenschulden zu den Grundpfandrechten und werden in das Grundbuch eingetragen. In der Praxis werden Darlehen jedoch hauptsächlich durch Grundschulden abgesichert. Der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld besteht darin, dass Grundschulden nicht von der gesicherten Forderung abhängig sind und deswegen auch allein übertragen und zur Sicherung anderer Forderungen genutzt werden können. Eine Hypothek ist an die gesicherte Forderung gebunden und kann nicht ohne sie übertragen werden. Hypotheken bieten daher dem Darlehensnehmer mehr Sicherheit, Grundschulden dem Darlehensgeber.
Die wesentlichen Vorteile eines Hypothekendarlehens gegenüber einem einfachen Ratenkredit bestehen in den günstigeren Zins- und Ratenkonditionen für den Darlehensnehmer, bedingt durch die erhöhte Sicherheit für den Darlehensgeber. Etwas komplizierter ist jedoch ein vorzeitiger Verkauf der Immobilie, da das Hypothekendarlehen in diesem Fall abgelöst werden muss. Dadurch entstehen zusätzliche Grundbuch- und gegebenenfalls Notarkosten. Einem Hypothekendarlehen sollte gegenüber einem Ratenkredit der Vorzug gegeben werden, wenn die Darlehenssummen relativ hoch sind. Ein bestimmter Eigenkapitalanteil wird für die Gewährung eines Hypothekendarlehens in der Regel vorausgesetzt. Nach zehn Jahren hat der Darlehensnehmer, wie bei jedem Darlehen, ein Recht auf Sondertilgung.
Einige Anbieter von Hypothekendarlehen bieten einen Vorfälligkeitsschutz. Dieser tritt bei bestimmten Härtefällen ein, z.B. wenn die Immobilie wegen eines beruflich bedingten Umzugs verkauft werden muss, bei längerer Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Tod des Darlehensnehmers. Vorfälligkeitsschutz bedeutet, dass das Darlehen bei Eintritt eines klar definierten Ereignisses ohne Vorfälligkeitsentschädigung, die meist mehrere Tausend Euro beträgt, vom Darlehensnehmer gekündigt werden kann. Im Gegenzug zahlt der Darlehensnehmer höhere Zinsen oder einen einmaligen Zusatzbetrag. Auch bieten manche Anbieter die Möglichkeit, das Darlehen ohne zusätzliche Gebühren auf eine andere Immobilie zu übertragen oder einen Schuldnerwechsel durchzuführen.