Besonders im Baugewerbe fordert das kreditgebende Institut eine Garantie oder eine sogenannte Bürgschaft. Bei Baufinanzierungen oder Immobilienfinanzierung kommt dies besonders zum Tragen. Mit dieser Kreditform bürgt die Bank gegenüber einem Dritten für die Verpflichtungen des Kunden. Hier werden von der Bank keine eigenen Mittel eingesetzt, so dass man von einer Kreditleihe spricht. Diese Kreditform wird als Avalkredit bezeichnet. Wenn dieser in Anspruch genommen wird, entstehen meist Gebühren für den Kreditnehmer.
Die Avalgebühr wird vom Bürgen, also vom kreditgebenden Institut verlangt. Die erhobene Gebühr dient der Bank zur Deckung des Verwaltungsaufwandes und beinhaltet eine Prüfungsgebühr. Zudem soll mit den Avalgebühren die Übernahme des entsprechenden Risikos für die Bürgschaft entlohnt werden.
Die Avalgebühr wird abhängig vom Kreditinstitut nur einmalig angerechnet oder als laufende Zahlung monatlich angerechnet. Die Höhe der Avalgebühr wird in Prozenten vom Kreditinstitut angegeben und wird anhand der Bürgschaftssumme berechnet. Die letztendliche Berechnung richtet sich zudem nach der Laufzeit des Avalkredites und nach den garantierten Verbindlichkeiten.