Die Zinsaufschläge für eine eingeräumte Sondertilgungsmöglichkeit sind für einen Verbraucher ein sehr zweischneidiges Schwert – sie können sich lohnen und einen Kredit verbilligen, aber ihn auch ebenso unnötig verteuern. Generell ist es bei fast allen Kreditarten möglich, Sondertilgungen zu leisten. Der Unterschied zu Zinsaufschlägen bei einer Sondertilgungsmöglichkeit ist, dass diese Sondertilgungen letztendlich keinen echten Unterschied zu einer normalen Tilgungszahlung ausmachen. Es werden in der Regel Mehrkosten für die Sondertilgung fällig, die in keinem Verhältnis zur langfristigen Zinsersparnis stehen und diese nur geringfügig senken, da der Bank durch die vorzeitige Kreditablösung Verluste in Form entgangener Zinsen entstehen, die sie sich größtenteils durch hohe Aufschläge zurückholt. Wird von Anfang an eine Sondertilgung vereinbart, so kann eine Sondertilgung auch während der Laufzeit ohne hohe zusätzliche Kosten geleistet werden und damit die Kreditkosten nachhaltig senken. Dieses Sondertilgungsrecht lassen sich die meisten Banken mit einem Zinsaufschlag von ca. 0,1 % – 0,2 % auf den eigentlichen effektiven Zins bezahlen, um so ebenfalls Zinsverluste durch Sondertilgungszahlungen zu minimieren.
Ob sich Zinsaufschläge bei Sondertilgungsmöglichkeit lohnen hängt letztendlich vom Kunden selbst ab.
Wenn die Tilgungsraten eines Kredites von Anfang an bewusst sicher und niedrig kalkuliert werden und so durchschnittlich langfristig größere Mengen Kapital pro Monat zusätzlich angespart werden, um auch Sondertilgungen leisten zu können, ist der Zinsaufschlag oft für den Kreditnehmer ein lohnendes Geschäft, dass die Folgekosten eines Kredites verringert. Sollte ein Kredit jedoch am finanziellen Maximum orientiert sein, so dass dieser schneller und günstiger abgezahlt werden kann, lohnt sich der Zinsaufschlag in der Regel nicht, solange nicht mit einem außerordentlichen Zusatzeinkommen, z. B. in Form einer Erbschaft oder hohen Bonuszahlung, gerechnet werden kann, da kein Kapital angespart wird, welches für eine Sondertilgung zur Verfügung steht.
Zinsaufschläge bei Sondertilgungsmöglichkeiten lohnen sich jedoch auch in zinsprogressiven Zeiten, wenn aufgrund eines hohen Leitzinses die Zinsen hoch ausfallen – hier fällt ein Zinsaufschlag, z. B. bei einem Zins von 7 – 8 %, kaum ins Gewicht als verteuernder Faktor und kann auch bei mittleren Raten sinnvoll sein, falls doch genug Kapital für eine Sondertilgung zur Verfügung stehen sollte. In zinsdegressiven Zeiten bei durchschnittlich ausgelegten Tilgungsleistungen verteuert der Zinsaufschlag jedoch meist nur den Kredit, da hier auch mögliche Aufschläge auf Sondertilgungen, ohne dass diese vorher vereinbart wurden, gering ausfallen.