Welche Unterlagen für die Beantragung eines Kredites erforderlich sind, ist abhängig von der Art des Kredites. Es gibt Dokumente, die bei jedem Kredit vorgelegt werden müssen und Unterlagen, die nur bei speziellen Krediten notwendig sind.
Dispokredit – fast ohne Unterlagen
Bei einem Dispositionskredit, der die Überziehung des Kontos ermöglicht, sind meist keine Unterlagen notwendig, da die Bank selbst Einblick in die Kontodaten hat und dabei die Höhe des Einkommens einsehen kann. Für Abrufkredite, die wie Dispokredite genutzt werden können, aber bei einer Bank beantragt werden, sind wiederum Einkommensnachweise vorzulegen, denn hier hat die Zweitbank ja nicht den detaillierten Einblick in die typischen Zahlungsströme des Kunden wie die eigentliche Hausbank.
Ratenkredite – Gehaltszettel und Kontoauszüge
Ratenkredite sind meistens zweckungebunden. Somit muss kein Nachweis über den Kaufpreis o. ä. erbracht werden. Allerdings bewertet die Bank die Bonität des Antragstellers. Einzureichen sind dann Kopien der letzten zwei bis drei Gehaltszettel. Wird der Kredit von zwei Personen beantragt, müssen von beiden Antragstellern die Gehaltsnachweise vorliegen. Die Ausgaben sind über die Kontoauszüge nachzuweisen. Daraus sind unter anderem die monatliche Miete, bestehende andere Kreditraten oder Unterhaltszahlungen ersichtlich. Einige Banken geben den Antragstellern auch das Formular Selbstauskunft mit, in dem die Ein- und Ausgaben durch den Kunden selbst einzutragen sind. Wird mit dem Ratenkredit ein bestehender Kredit bei einer anderen Bank abgelöst, nachdem man mit unserem untenstehenden Vergleichsrechner oder zum Beispiel dem Kreditrechner von Kredit.de ein günstigeres Darlehensangebot recherchiert hat, sollte eine Bankbestätigung über den aktuellen Kreditsaldo vorgelegt werden.
Viele Unterlagen beim Immobilienkredit
Bei der Beantragung eines Immobilienkredites sind neben den Nachweisen über das Einkommen und die Ausgaben noch weitere Unterlagen erforderlich. Wenn eine Immobilie gekauft werden soll, muss der Entwurf des Kaufvertrages vorgelegt werden, aus dem der Kaufpreis hervor geht. Die bisherigen Eigentumsverhältnisse sowie mögliche Hypotheken können aus dem Grundbucheintrag entnommen werden. Eine entsprechende Abschrift kann beim Grundbuchamt eingeholt werden. Der Grundbucheintrag ist auch wichtig beim Kauf eines Grundstücks zur späteren Bebauung. Hierfür ist ebenfalls der Bauplan des Architekten einzureichen, aus dem der Gesamtbaupreis und die Kosten der einzelnen Gewerke hervorgehen.