Ganz so einfach ist das nicht (für jeden) | Versicherungen sind im Allgemeinen als Hilfe gedacht, die den Menschen im Bedarfsfall in der Regel vor finanziellen Schaden bewahren sollen. Allerdings gibt es auch andere Versicherungen, die den Menschen allenfalls ein gutes Gefühl vermitteln, bei näherem Betrachten jedoch keinen wirklichen Sinn machen. Die meisten Versicherungen sind jedoch wirklich als nützlich anzusehen. Es gibt mitunter sogar eine absolute Pflicht, eine Versicherung abzuschließen. Bei uns in Deutschland besteht eine solche Pflicht im Bereich der Krankenversicherung und in der Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge. Gerade die Kraftfahrtversicherungen sind in ihrer Bedeutung von solch großer Wichtigkeit, dass man eigens für diese ein Gesetz erlassen hat – das Pflichtversicherungsgesetz. Hier ist festgelegt, dass jeder, der ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen und Plätzen betreiben möchte, dieses mit einer entsprechenden KFZ-Haftpflichtversicherung ausstatten muss. Das bedeutet für die einzelnen Versicherungsunternehmen, dass durch dieses Gesetz es immer Kunden gibt, da schließlich genügend Kraftfahrzeuge innerhalb des Bundesgebietes für den Straßenverkehr zugelassen werden. Der Kfz-Halter selbst hat die Qual der Wahl, da es mittlerweile eine sehr große Anzahl an Versicherungsunternehmen gibt, die entsprechenden Angebote für Kraftfahrtzeugversicherungen auf den Markt bringen. Hier sind in jedem Fall Vergleiche anzuraten, damit man nicht an die falsche Versicherung gerät. Mit Vergleichsportalen wie Check24 kann man die unterschiedlichen Angebote der KFZ-Versicherungen gegenüberstellen.
Erst die Eckdaten und Präferenzen festlegen, dann vergleichen
Doch auch wenn die Vergleichsportale einen schnellen Onlinevergleich von Autoversicherungstarifen versprechen und vom Prinzip oft auch leisten: Kraftfahrtversicherungen sinnvoll zu vergleichen, bedarf einer guten Vorbereitung. Man sollte in jedem Fall erst einmal festlegen, worauf man Wert legt. Wenn man nur auf einen günstigen Beitrag aus ist, dann muss man in der Regel Abstriche bei der Leistung machen. Wünscht man eine persönliche Betreuung durch einen Versicherungsvertreter vor Ort, dann geht der Beitrag automatisch in die Höhe. Schließlich wollen ja auch die Vertreter irgendwie bezahlt werden. Der allgemeine Leistungsumfang der einzelnen Kfz-Versicherungen ist bei den meisten Anbietern nahezu identisch. Das gilt insbesondere für die großen Versicherungsgesellschaften. Abstriche im Leistungsbereich muss man auch bei den sogenannten Direktversicherern, die ihre Angebote fast ausschließlich über das Internet vertreiben, nicht unbedingt machen. Hier kommt vor allen Dingen die persönliche Betreuung der Kunden kürzer. Wichtig in der Überlegung ist auch, eine wie hohe Selbstbeteiligung man im Schadenfall bereit ist zu tragen bzw. man tragen kann. Eine sehr hohe Selbstbeteiligung kann die Versicherungsprämie z.B. sehr deutlich senken.
Aber auch wenn der Leistungsumfang der Versicherungsgesellschaften auf dem Sektor der Kfz-Versicherungen nahezu identisch ist, so gibt es doch immer wieder gravierende Unterschiede, auf die man im Vorfeld achten sollte. Was geschieht im Schadenfall? Wie läuft die Schadenabwicklung und wie gut wird die versprochene Leistung dann erbracht? Bei der Beantwortung dieser Fragen trennt sich die Spreu vom Weizen und man kann erkennen, welches Angebot ein wirklich gutes Angebot ist. Wenn man sich also seiner eigenen Ansprüche sicher ist, dann fällt es einem bedeutend leichter, aus dem großen Angebot an Kfz-Versicherungen das Richtige herauszufinden. Wenn man nun noch das Angebot nimmt, das jetzt noch den günstigsten Beitrag bietet, dann ist man im Normalfall auf der sicheren Seite.
Wenn die finanzierende Bank die Autoversicherung gleich mitverkauft…
Für viele KFZ-Halter besteht bezüglich der Autoversicherung jedoch gar nicht so viel Spielraum bei der Auswahl. Wer nämlich einen Neuwagen beim Händler finanziert (per Kredit oder per Leasing), der bekommt von der Autobank in der Regel einige Aspekte vorgegeben: zum Beispiel kann die Bank darauf bestehen, dass das Fahrzeug während des Finanzierungszeitraums Vollkasko-versichert wird. Wichtig ist bei geleasten Fahrzeugen dabei auch eine so genannte GAP-Deckung (siehe auch hier): falls bei einem Totalverlust des Autos der von der Versicherung festgestellte und erstattete Restwert des Fahrzeugs geringer ausfällt als die Restschuld für das Fahrzeug (bzw. der vom Leasinggeber berechnete Rest-/Zeitwert des Fahrzeugs), dann sorgt eine vorhandene GAP-Deckung dafür, dass diese Differenz von der Versicherung mitgetragen wird. Hat man sein Neufahrzeug finanziert und durch Unfall (Totalschaden) oder Diebstahl verloren und keine solche Deckung, kann es sein, dass man im dümmsten Fall auf einer Restschuld sitzen bleibt, obwohl das KFZ mit einer Vollkaskoversicherung geschützt war.
Beispiel: Kaufpreis-Schutz bei finanzierten Audis
Die Autobanken sind kreativ, wenn es darum geht, dem Autokäufer neben den reinen Finanzierungsraten (Kreditarten, Leasingraten) noch weitere Finanzdienstleistungen und Versicherungen zu verkaufen: So offeriert die AudiBank als eine der großen KFZ-Banken einen so genannten „Kaufpreisschutz“. Diese Versicherung erstattet im Leistungsfall die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem ursprünglichen Kaufpreis. Leistungsfall ist hier entweder der Totalschaden oder „Totaldiebstahl“. Der Effekt geht damit über die oben geschilderte reine GAP-Deckung hinaus, wie das folgende Beispiel zeigt:
- Herr Mustermann kauft sich einen Audi-Neuwagen für 70.000 EUR kauft und finanziert diesen.
- Nach einem Jahr erfährt dieser Audi einen Totalschaden/Totalverlust.
- Die Restschuld gemäß Kreditvertrag ist noch 60.000 EUR.
- Der Restwert/Wiederbeschaffungswert für einen solchen, ein Jahr alten Vergleichswagen beträgt jedoch nur noch 50.000 EUR.
Welche Szenarien gibt es es nun:
- Ohne GAP-Deckung in der KFZ-Versicherung würde Herr Mustermann nur noch 50.000 EUR bekommen, obwohl er bei der Bank noch 60.000 EUR ablösen muss. D.h. er hätte nicht nur kein Auto mehr, sondern noch zusätzlich 10.000 EUR Schulden offen!
- Mit GAP-Versicherungsschutz erhält Herr Mustermann die 60.000 EUR. Er hat jetzt zwar kein Auto mehr, aber auch keine Schulden. So gesehen kann er „schuldenfrei“ einen neuen Wagen finanzieren.
- Bei einem voll wirksamen Kaufpreisschutz würde Herr Mustermann jedoch seine ursprünglich bezahlten 70.000 EUR erhalten: einmal den Restwert/Wiederbeschaffungswert i.H.v. 50.000 EUR aus der ’normalen‘ Autoversicherung, zusätzlich die Differenz von 20.000 EUR aus der Kaufpreisschutzversicherung.
Beispiel: smart All-in Leasing
Mitunter erreicht man das günstigste Angebot auch, indem man die Komplettofferten der Autohersteller nutzt: So bietet zum Beispiel Daimler über die Mercedes-Benz Bank für seine „smart“-Kleinstwagen eine Finanzierungslösung namens „smart All-in Leasing“. Hier ist in der monatlichen Rate neben der Leasing-Gebühr auch gleich die Versicherungsprämie enthalten. Solche Angebote kennen die Standard-Vergleichsportale nicht und können hier auch nicht berücksichtigen, ob und inwieweit der Verbraucher hier günstig(er) fährt. Insofern gilt: Gerade wer sein Fahrzeug leasen oder per Kredit finanzieren will, sollte nebem dem Vergleich der einschlägigen KFZ-Versicherer auch prüfen, ob nicht die Autobank eine günstige Fahrzeugversicherung im Paket anbietet.